
Brandschutz in Gastronomie, Clubs und bei Veranstaltungen
In Gastronomie- und Clubbetrieben sowie bei Veranstaltungen ist der Brandschutz von besonderer Bedeutung. Die Eigentümer/-innen und Betreiber/-innen tragen eine hohe Verantwortung gegenüber ihren Gästen und Mitarbeitenden. Sie sind verpflichtet, geeignete organisatorische, bauliche und technische Sicherheitsmassnahmen umzusetzen und diese dauerhaft einzuhalten.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum Brandschutz in Gastronomiebetrieben, Clubs und bei Veranstaltungen.

- Verzichten Sie auf offene Feuer.
- Verwenden Sie für Dekorationen nicht brennbare Materialien.
- Halten Sie die Fluchtwege frei.
Warum ist der Brandschutz so wichtig?
In gastronomischen Betrieben besteht ein erhöhtes Brandrisiko. Zudem kann die Anzahl der anwesenden Personen sehr hoch sein. Oft fehlt es den Gästen an Orientierung im Lokal, sie kennen die Fluchtwege nicht und reagieren im Ernstfall möglicherweise langsam oder panisch. Eine funktionierende Evakuierung ist daher im Brandfall von entscheidender Bedeutung.
Nehmen Sie Ihre Eigenverantwortung wahr
Die verantwortlichen Personen dieser Betriebe und Veranstaltungen sind in Eigenverantwortung dafür zuständig, für die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie des Personals zu sorgen. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Brandschutzvorschriften jederzeit und unabhängig von Kontrollen eingehalten werden.
Der Vollzug, also die Kontrolle der Umsetzung bzw. Sicherheitskontrolle der schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften der VKF, obliegt den Kantonen und Gemeinden.
Ihre wichtigsten Pflichten als Betreiber/-in:
Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die rechtliche Grundlage bilden die schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften der VKF.
1. Sicherheitsorganisation
- Instruieren Sie das Personal über die Flucht- und Rettungswege, die Standorte der Löschgeräte und die Erste-Hilfe-Einrichtungen. Halten Sie diese Informationen auf einem Plan fest und führen Sie zusätzlich die Notrufnummern und die Verhaltensregeln bei Unfällen und im Brandfall auf.
- Instruieren Sie das Personal über das Verhalten im Brandfall. Halten Sie sich dabei immer an diese Reihenfolge: 1. Alarmieren (Feuerwehr 118), 2. Mitmenschen retten, 3. Versuchen, den Brand zu löschen, falls dies gefahrlos möglich ist.
- Besprechen Sie bei grösseren Veranstaltungen das Notfall- und Einsatzkonzept mit Feuerwehr, Polizei und Sanität.
- Sorgen Sie dafür, dass festgelegte Notfallzufahrten freigehalten werden und Wasserbezugsorte (z.B. Hydranten) zugänglich sind.
- Setzen Sie Sicherheitsbeauftragte ein: mindestens eine verantwortliche Person und eine Stellvertretung. Beide Personen wirken bei der Planung mit, sorgen für die Umsetzung der notwendigen Sicherheitsmassnahmen und prüfen deren Einhaltung.
2. Materialien und Dekorationen
- Verwenden Sie für Dekorationen, wenn immer möglich nichtbrennbares Material. Zumindest muss das Dekomaterial eine Klassifizierung RF 2 (Brandkennziffer BKZ 5.2 oder 5.3) aufweisen, d. h. es muss schwer entflammbar sein, darf keine starke Rauchentwicklung aufweisen und darf nicht brennend abtropfen.
- Achten Sie darauf, dass Dekorationen keine Fluchtwege, Notausgänge und Sicherheitseinrichtungen (z. B. Fluchtwegkennzeichen, Löscheinrichtungen, Brandmelder etc.) verdecken.
3. Offenes Feuer
- Verzichten Sie in Räumen auf Kerzen, Fackeln, Dekofeuer, Bengalhölzer, Wunderkerzen etc.
- Für die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln im Innern von Bauten und Anlagen ist rechtzeitig im Voraus bei der Brandschutzbehörde eine Bewilligung einzuholen.
4. Löscheinrichtungen
- Platzieren Sie Handfeuerlöscher (z.B. Schaumlöscher zu 6 Litern) zur ersten Brandbekämpfung an gut zugänglichen Orten für das Personal.
- Stellen Sie in der Küche Fettbrandlöscher oder zumindest Löschdecken bereit.
- Schulen Sie das Personal in der korrekten Handhabung der Löschgeräte.
Mehr Infos: Feuerlöscher Löschdecke
5. Fluchtwege und Ausgänge
- Sorgen Sie dafür, dass genügend Fluchtwege vorhanden sind. Die Mindestanforderungen der Brandschutzvorschriften sind zwingend einzuhalten.
- Bereits ab einer Belegung von über 50 Personen sind mindestens zwei Ausgänge (je 0.90 m breit) erforderlich, die entweder direkt oder über ein Treppenhaus ins Freie führen.
- Soll der Raum mehr als 100 Personen aufnehmen, finden Sie die notwendige Anzahl und Breite der Ausgänge unter der Ziffer 2.4 in der VKF Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege.
- Stellen Sie sicher, dass Fluchtwege immer freigehalten werden. Möbel, Pflanzen oder Dekorationen dürfen den Weg ins Freie nicht behindern. Überprüfen Sie die Funktion der Fluchtwege regelmässig.
- Stellen Sie sicher, dass sich die Türen jederzeit ohne Hilfsmittel in Fluchtrichtung öffnen lassen.
Mehr Infos zu den Flucht- und Rettungswegen: Brandschutzrichtlinie 16-15
6. Fluchtwegkennzeichen und Sicherheitsbeleuchtung
- Kennzeichnen Sie Ausgänge und Fluchtwege mit sicherheitsbeleuchteten Rettungszeichen. Bei kleiner Personenbelegung und ausreichend Tageslicht genügen auch nachleuchtende (fluoreszierende) Rettungszeichen.
- Lassen Sie die Beleuchtung der Rettungszeichen während der Veranstaltung immer eingeschaltet.
- Verwenden Sie nur Rettungszeichen nach anerkannten Normen (weisse Symbole auf grünem Grund, Grösse gemäss Sichtdistanz jedoch mindestens 150x300 mm).
7. Blitzschutzsystem
- Denken Sie an den Blitzschutz. Namentlich bei Räumen und Zeltbauten für über 300 Personen ist ein Blitzschutzsystem erforderlich.
8. Haustechnik (Heizung, Lüftung, Elektroinstallationen)
- Stellen Sie Aggregate für die Beheizung, Belüftung, Notstromversorgung etc. ausserhalb der Veranstaltungsräume auf.
- Verwenden Sie Gasapparate nur in gut belüfteten Räumen. Lagern Sie Reserveflaschen immer im Freien. In gut belüfteten Räumen darf nur die angeschlossene Flasche aufgestellt werden.
- Achten Sie auf die besonderen Brandgefahren in Küchen. Montieren Sie über Koch-, Frittier- und Grillstellen metallene Abzugshauben und führen Sie die Abluft über einen Blechkanal ins Freie.
- Lassen Sie auch provisorische Elektroinstallationen vor der Veranstaltung durch die Elektrokontrolle prüfen. Eine Übersicht der Personen und Firmen finden Sie hier: www.esti.admin.ch.
Checkliste zum Herunterladen
Häufig gestellte Fragen
Zentral ist die genehmigte, maximale Personenbelegung. Daraus lassen sich die Anzahl Ausgänge mit den passenden Breiten der Fluchtwege, die Türen/Ausgänge, die Rettungszeichen und die Sicherheitsbeleuchtung ableiten. Zudem sind in den Brandschutzvorschriften je nach Gebäude und Nutzung verschiedene Vorgaben etwa für den technischen Brandschutz und organisatorische Massnahmen enthalten.
Als Betreiberin oder Betreiber müssen Sie wissen, welche Nutzungsgrenzen für Ihren Betrieb gelten und diese durch geeignete Massnahmen sicherstellen. Wir empfehlen, eine Fachperson (Brandschutzfachfrau/-mann) beizuziehen.
- Die maximal zulässige Anzahl Personen für die Räume Ihres Betriebs finden Sie in Ihrer Bau- oder Brandschutzbewilligung.
- Vergleichen Sie den heutigen Zustand der Räume mit dem gemäss Bau- oder Brandschutzbewilligung bewilligten Zustand. Wurden nachträglich Änderungen gemacht, sollten Sie mit einer Fachperson klären, ob diese bewilligungspflichtig sind.
- Für Innenräume gelten in Abhängigkeit zur Personenbelegung Anforderungen an die Brennbarkeit der Baustoffe. Dies gilt auch für Dekorationen. Klären Sie mit einer Fachperson, ob die vorhandenen Materialien für Ihren Betrieb zugelassen sind.
Grundsätzlich ist Pyrotechnik in Innenräumen nicht erlaubt.
Ausnahme: In Räumen mit einer Personenbelegung von bis zu 300 Personen sind kaltabbrennende, pyrotechnische Artikel der Kat. 1 unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, insbesondere bzgl. Mindestabstand zu brennbaren Oberflächen von typischerweise 1 m erlaubt. Unter die Feuerwerks Kategorie 1 fallen: Wunderkerzen, Tortenfontänen, Tischbomben und andere als Kleinfeuerwerk eingestufte Gegenstände. Die BFB empfiehlt jedoch ganz auf Pyrotechnik zu verzichten.
In Räumen mit einer Personenbelegung von über 300 Personen sind offenes Feuer und Feuerwerksartikel grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen brauchen eine Bewilligung.
Beratungen und Informationen
Bei Fragen und Unsicherheiten bezüglich des Brandschutzes können Sie sich an die zuständigen Stellen wenden.
Haben Sie Fragen zu einem spezifischen Gebäude oder einer Veranstaltung?
Wenden Sie sich an den Sicherheitsbeauftragten Brandschutz des Gebäudes oder an die Brandschutzbehörde. Je nach Objekt und Standort ist entweder die Brandschutzbehörde der Gemeinde oder die des Kantons zuständig. Die Adressen der kantonalen Brandschutzbehörden finden Sie unter diesem Link:
Kantonale Brandschutzbehörde
Haben Sie allgemeine, nicht objektspezifische Fragen zum Thema Brandschutz?
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an das Brandschutz-Team der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Dieses gibt Ihnen gerne Auskunft über die allgemeinen Anforderungen der schweizerischen Brandschutzvorschriften.
Brandschutz-Team VKF
Weiterführende Informationen
Viele Brände sind auf Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit zurückzuführen und somit vermeidbar. Umso wichtiger ist Prävention. Die Beratungsstelle für Brandverhütung hat zu den häufigsten Brandursachen leicht umsetzbare und praxisnahe Sicherheitsempfehlungen zusammengestellt.
Brandverhütungstipps
Die rechtlichen Grundlagen für den Brandschutz in der Schweiz bilden die Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF:
www.bsvonline.ch
Im Rahmen der Brandschutzvorschriften finden Sie auch die schweizweit verbindliche Richtlinie zu Flucht- und Rettungswegen:
Brandschutzrichtlinie 16-15
Was tun, wenn's brennt?
Tel: 118 Feuerwehr
Gefährdete Personen warnen
Menschen und Tiere retten
Sich selbst nicht gefährden
Brand bekämpfen
Einsatzkräfte einweisen

