Ihre Fragen

Brennendes Holz in einem Schwedenofen.

Wer beantwortet Ihre Fragen?

Haben Sie Brandschutz-Fragen zu einem spezifischen Gebäude, zum Beispiel Ihrem Wohngebäude?
Wenden Sie sich an den Sicherheitsbeauftragten Brandschutz des Gebäudes oder an die Brandschutzbehörde. Je nach Objekt und Standort ist entweder die Brandschutzbehörde der Gemeinde oder die des Kantons zuständig. Die Adressen der kantonalen Brandschutzbehörden finden Sie unter diesem Link:Kantonale Brandschutzbehörde


Haben Sie allgemeine, nicht objektspezifische Fragen zum Thema Brandschutz?
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an das Brandschutz-Team der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Dieses gibt Ihnen gerne Auskunft über die allgemeinen Anforderungen der schweizerischen Brandschutzvorschriften.

Brandschutz-Team VKF

 

Haben Sie Fragen zum Thema Brandverhütung?
Wir sind gerne für Sie da. Füllen Sie dazu einfach untenstehendes Formular aus.

Vielgestellte Fragen

Wieviel Campinggaskartuschen darf ich auf meinem Balkon lagern?

In der Schweiz gibt es keine klare, allgemein gültigen gesetzlichen Mengenbegrenzung speziell dafür, wie viele Gaskartuschen man auf einem Balkon lagern darf. Allerdings gelten folgende Empfehlung:

  • Grundsätzliches zur Lagerung: Gasbehälter (Flaschen und Kartuschen) dürfen nicht in Innenräumen wie Wohnungen, Kellern oder Garagen gelagert werden. Sie müssen immer im Freien stehen. Dies gilt für Flaschen mit Flüssiggas (z. B. Butan/Propan) sowie für kleinere Gaskartuschen (Campinggas), da auch dort Gas austreten und sich am Boden sammeln kann. 
  • Mengenbegrenzung
    In den Schweizer Brandschutzvorschriften wird keine maximale Anzahl von Gaskartuschen genannt, die auf dem Balkon gelagert werden dürfen. Wichtig ist vielmehr, dass die Lagerung sicher ist:
    • Ventile geschlossen halten und ggf. Schutzkappe draufsetzen
    • Nicht zusammen mit leicht brennbaren Stoffen lagern
    • Auf ebenem, stabilen Untergrund im Freien lagern
    • Möglichst vor starker Hitze oder direkter Sonneneinstrahlung schützen 
  • Hausordnung
    Bitte beachten Sie die Hausordnung bzw. den Mietvertrag. In der Schweiz regeln viele Vermieter oder Eigentümergemeinschaften in der Hausordnung, ob Gasflaschen/Kartuschen auf Balkonen grundsätzlich erlaubt sind und gegebenenfalls, wie viele bzw. welche Art. 
  • Sicherheitsaspekt: Auch wenn es keine gesetzliche Mengenbegrenzung gibt, gilt immer: Je mehr Gasbehälter, desto grösser ist das Risiko beim Austritt und desto eher könnten Verwaltung oder Vermieter eine Beschränkung verlangen.

Bei weiteren spezifischen Fragen zur Situation auf Ihrem Balkon wenden Sie sich bitte an den Brandschutz-Sicherheitsbeauftragten des Gebäudes oder an die zuständige Brandschutzbehörde. Je nach Objekt und Standort ist entweder die Brandschutzbehörde der Gemeinde oder die des Kantons zuständig. Die Adressen der kantonalen Brandschutzbehörden finden Sie unter diesem Link: 

Kantonale Brandschutzbehörde

Welche Feuerlöscher eignen sich für welche Brände?

Es gibt keinen Feuerlöscher für jeden Brand. Die Feuerlöscher müssen auf die brennenden Materialien abgestimmt sein. Basis für den Entscheid bilden die Brandklassen. Feuerlöscher im privaten Bereich enthalten primär Wasser, Schaum, Pulver oder Kohlendioxid CO2. Die Beratungsstelle für Brandverhütung empfiehlt für Privathaushalte den Schaumlöscher.

Alles rund um Feuerlöscher

Ist das Grillieren auf dem Balkon erlaubt?

Ja, grundsätzlich ist das Grillieren auf dem Balkon gestattet. Vorgesetzt wird jedoch, dass man auf die anderen Hausbewohner Rücksicht nimmt, damit diese möglichst nicht beeinträchtigt werden. Der Rauch, die Düfte und die Brandgefahr führen immer wieder zu Diskussionen unter Nachbarn. Lesen Sie dazu unsere Informationen, was genau erlaubt ist und worauf Sie achten müssen.

Sicher grillieren mit Grill und Gartencheminée

Wer muss den Brandschaden bezahlen?

Zuerst muss dazu der jeweilige Sachverhalt geprüft werden. Grundsätzlich gilt: Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet. Lesen Sie dazu den Blogbeitrag, welcher einen groben Überblick über die Rechtsfolgen von Bränden gibt. Angefangen bei der Brandermittlung der Kriminalpolizei, über die unterschiedlichen Verfahren des Straf- und Zivilrechts bis hin zur Rolle der unterschiedlichen Versicherungen.

Blogbeitrag: Die rechtlichen Folgen von Bränden

Wann darf ich Feuerwerk zünden?

Feuerwerkskörper, welche zur Kategorie F1, F2 und F3 gehören, dürfen Sie das ganze Jahr über zünden. An spezifischen Orte gibt es jedoch Einschränkungen oder Verbote. Erkundigen Sie sich daher vorgängig bei Ihrer Gemeinde oder dem Kanton. Beachten Sie zudem die Nachtruhe, welche in der Schweiz zwischen 22:00 und 06:00 Uhr gilt. Wir empfehlen zudem, vorher die Nachbarn zu informieren. 

FEUERWERK - WUNDERSCHÖN, ABER GEFÄHRLICH

Wo kann ich die Broschüre für Hotels bestellen?

Die Bestellmöglichkeit finden Sie unter folgendem Link:

Hotelbroschüre

Schreiben Sie uns

Gerne sind wir für Ihre Fragen für Sie da. Füllen Sie dazu einfach dieses Formular aus. Ihre Anfrage wird im Normalfall innerhalb der nächsten drei Arbeitstage bearbeitet.

Ob elektrische Geräte, Blitze oder Grill: zu vielen Themen finden Sie detaillierte Informationen in unseren Tipps zur Brandverhütung.

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