E-Zigaretten und Vapes sicher entsorgen

E-Zigaretten oder Vapes sind eine beliebte Alternative zu herkömmlichen Zigaretten. Die Verdampfer dieser Geräte werden mit Lithium-Ionen-Akkus betrieben, sind also teilweise wiederaufladbar. Inzwischen erobern aber auch Einweg-Vapes den Markt. Eines haben sie alle gemeinsam: Sie sind Elektrogeräte, die wertvolle Rohstoffe, aber auch Schadstoffe enthalten. Sie müssen deshalb fachgerecht entsorgt werden. Bei unsachgemässer Entsorgung können E-Zigaretten und Vapes Brände verursachen.

Eine Frau raucht eine Vape
Top 3 Brandverhütungs-Tipps
  • E-Zigaretten und Vapes nicht mit dem Hauskehricht entsorgen.
  • Defekte Geräte nicht mehr benutzen.
  • Einwegprodukte nicht aufladen.

Warum E-Zigaretten und Vapes nicht in den Hauskehricht gehören

Bei der Entsorgung der Geräte im Hauskehricht können die Akkus z.B. durch die Müllpresse in den Entsorgungsfahrzeugen oder später in den Recyclinganlagen beschädigt werden. Falsch entsorgte Akkus können daher zu Bränden führen, die nicht nur die Infrastruktur, sondern vor allem auch Menschenleben gefährden können.

So entsorgen Sie E-Zigaretten und Vapes richtig

E-Zigaretten/Vapes müssen fachgerecht entsorgt werden.  Haushalte können die Geräte in der Regel kostenlos bei den entsprechenden Gemeindesammelstellen oder an speziellen Sammeltagen der Gemeinde oder des Kantons abgeben. Genaue Informationen dazu finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde.  

Einweg- und Mehrweg-E-Zigaretten gelten als Elektrogeräte. Hersteller, Importeure und Händler in der Schweiz sind deshalb gesetzlich verpflichtet, alle Arten von gebrauchten E-Zigaretten zurückzunehmen. Konsumentinnen und Konsumenten können ihre E-Zigaretten oder Vapes überall dort zurückgeben, wo sie verkauft werden.

Der Unterschied zwischen E-Zigaretten und Vapes

Bei der E-Zigarette wird die Flüssigkeit (Liquid) in den Verdampfer eingefüllt, erhitzt und verdampft. Ein Vaporizer (abgekürzt Vape) hingegen verfügt über eine Heizkammer, in die getrocknete Kräuter, Öle, Wachse oder andere Stoffe eingefüllt und zum Verdampfen gebracht werden.

Sowohl E-Zigaretten als auch Vapes beziehen die Energie für den Verdampfungsprozess aus einem Lithium-Ionen-Akku. 

Einwegprodukte nicht aufladen

Wie der Name schon sagt, sind alle Komponenten dieser Geräte für den einmaligen Gebrauch bestimmt. Sie können nicht wiederbefüllt werden und auch der fest eingebaute Akku ist nicht wiederaufladbar. Versucht man dennoch, den Akku aufzuladen, besteht Brandgefahr. Für diese Wegwerfprodukte (mit entsprechend schlechter Umweltbilanz) bleibt nur die fachgerechte Entsorgung als Sonderabfall.

Brandgefahren bei Akkus

Wie immer, wenn es um Lithium-Ionen- Akkus geht, sind einige Vorsichtsmassnahmen zu beachten. Aufgrund ihres hohen Energiegehalts bergen sie ein deutlich höheres Gefahrenpotenzial als herkömmliche Batterien. Zudem reagieren sie empfindlich auf unsachgemässe Handhabung. Vor allem beim Aufladen ist Vorsicht geboten. Defekte Geräte sollten nicht mehr verwendet werden. Wie Sie die Gefahren minimieren können, erfahren Sie hier:

www.bfb-cipi.ch/akku 

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