Auf Feuerschau – Unterwegs mit dem Brandschutz- fachmann

Eine Brandschutzkontrolle oder auch bekannt als «Feuerschau» in Mehrfamilienhäusern muss im Kanton Freiburg nach Gesetz alle zehn Jahre durchgeführt werden. Bei der Kontrolle wird geprüft, ob die Brandschutzanforderungen an die Räumlichkeiten erfüllt sind. Dabei werden bauliche Massnahmen wie eine Brandschutztür, technische Massnahmen wie ein Rauchabzug oder organisatorische Brandschutzmassnahmen wie die Materiallagerung angeschaut.

Angelo Lauper führt auf Mandatsbasis für verschiedene Gemeinden im Kanton Freiburg solche Brandschutzkontrollen durch. Die Gemeinden wiederum haben den gesetzlichen Auftrag von der Kantonalen Gebäudeversicherung. Die BFB hat ihn auf einer Feuerschau begleitet.

Das heutige Programm: Wir begleiten Angelo Lauper bei seiner Kontrolle einer Tiefgarage und zwei daran angeschlossene Mehrfamilienhäuser. Die Eigentümerschaft wurde von Angelo Lauper vorgängig informiert. Die Kontrollen finden in Absprache mit der Gemeinde statt. Jeweils zwei Wochen vor dem Termin wird der Eigentümerin oder dem Eigentümer ein «Aufgebot zur Feuerschau» zugestellt. Die Rundgänge finden in deren Anwesenheit statt. Manchmal vertritt auch die Hauswartin oder der Hauswart die Eigentümerschaft vor Ort und gewährt den Zugang zu den Räumlichkeiten.

Es geht los...

Wir beginnen unseren Rundgang in der Tiefgarage. Sofort fällt uns das BFB-Merkblatt «Brandsicherheit in Einstellhallen» auf, das in mehrfacher Ausführung an den Wänden hängt. Das sind schon mal gute Voraussetzungen. Der Hauswart sensibilisiert die Mieterinnen und Mieter bezüglich Vermeidung von Gefahrenquellen. Gut so!

Angelo Lauper verschafft sich zuerst einen Überblick, indem er die ganze Tiefgarage abläuft. Wir sehen grosse Öffnungen in den Betonwänden, die mit feinmaschigem Gitter ausgestattet sind. Angelo erklärt: «Wenn es brennt, kann die Feuerwehr Luft durch die Öffnungen hineinblasen, um den Rauch aus der Garage zu entfernen. Ebenso kann der Rauch durch die Öffnungen entweichen. Das nennt sich taktische Ventilation.»

Die private Tiefgarage weist eine Grösse von über 600m2 auf. Hier gelten strengere Brandschutzvorschriften als in Garagen unter 600m2. Diese betreffen vor allem die Materiallagerung. Beispielsweise ist das Aufbewahren von brennbaren Materialen wie Möbeln, Brennholz oder Karton nicht gestattet. In der kontrollierten Tiefgarage gibt es diesbezüglich fast nichts zu bemängeln.

Einzig die auf einem Einstellplatz gelagerten Kartonschachteln sind fehl am Platz und müssen entfernt werden. Warum? Siehe Brandschutz in Autoeinstellhallen

In der Autoeinstellhalle testet Angelo Lauper die Notbeleuchtung. Bei einem Stromausfall muss es dank der Notbeleuchtung einer Person möglich sein, den Weg aus der Tiefgarage ins Freie zu finden. Die Notbeleuchtung in dieser Tiefgarage funktioniert einwandfrei.

In der Tiefgarage befinden sich mehrere Notausgänge. Es gilt der Grundsatz, dass von jedem Punkt in der Tiefgarage in maximal 35 Metern ein Notausgang zu erreichen ist. Dieser muss ins Freie führen.

In der kontrollierten Tiefgarage gibt es diesbezüglich etwas zu verbessern. Eine Tür muss zu einem Notausgang umfunktioniert werden, indem einerseits eine Notausgangsleuchte über der Tür befestigt wird und andererseits das Schloss ausgewechselt wird. So lässt sich die Tür nicht abschliessen und sich nur mit einem Handgriff in Fluchtrichtung öffnen.

Gasflasche im Keller?

Nach der Besichtigung der Tiefgarage geht die Kontrolle in einem der beiden Mehrfamilienhäuser weiter. Wir starten im Keller. Dort ist ein häufiger Fehler anzutreffen: die Lagerung von Gasflaschen. Brandschutzfachmann Angelo Lauper bemerkt den Fehler auch hier. «Das Lagern von Gasflaschen in Kellerräumen ist strikt verboten. Denn es besteht die Gefahr, dass Gas austreten kann», erklärt Angelo Lauper dem Hauswart. Nickend stimmt dieser zu und verspricht, die Mieterinnen und Mietern darauf aufmerksam zu machen.

Die Verantwortung liegt bei Ihnen

Es liegt in der Eigenverantwortung der Eigentümer/innen und Mieter/innen, dass die Brandschutzvorschriften eingehalten und die Sicherheit von Personen und Sachen gewährleistet ist. Kennen Sie Ihre Pflichten?

IHRE PFLICHTEN ALS HAUSEIGENTÜMER UND MIETER

Brandschutztür zu?

Angelo Lauper prüft auch die baulichen Brandschutzmassnahmen wie beispielsweise die Brandschutztür. Ein Keller mit einer Brandschutztür bildet ein Brandabschnitt. Bei einem Kellerbrand wird so sichergestellt, dass sich das Feuer und der Rauch nicht sofort einen Weg ins Treppenhaus bahnen. Voraussetzung dafür ist, dass die Tür geschlossen ist. Eine VKF-Plakette, auf der die Feuerwiderstandsklasse vermerkt ist, gibt Auskunft, wie lange eine Brandschutztür dem Feuer standhalten kann.

Im kontrollierten Mehrfamilienhaus stossen wir auf eine Brandschutztür mit der Feuerwiderstandsklasse EI 30. Für mindestens 30 Minuten würde das Feuer von der Tür zurückgehalten. Was Angelo Lauper jedoch auffällt, ist der Türstopper unter der Tür. Er weist den Hauswart darauf hin und erläutert dabei die Wichtigkeit einer geschlossenen Brandschutztür: «Damit Brandschutztüren ihren Zweck erfüllen können, müssen sie immer geschlossen sein. Daher ist es strikt verboten, diese mit einem Holzkeil oder Ähnlichem offenzuhalten.»

Der Hauswart hört aufmerksam zu. Er wird die Mieterinnen und Mieter auch auf diese Brandschutzmassnahme hinweisen.

Im Heizungsraum

Vom Keller gehen wir weiter in den Heizungsraum. Je nach eingebauter Heizung muss der Heizungsraum besondere Anforderungen erfüllen. Beispielsweise gilt bei einer Ölheizung, dass die Tür geschlossen und der Raum belüftet werden muss. Im Heizungskeller des Mehrfamilienhauses gibt es eine Wärmepumpe. Im Raum stehen ebenso Fahrräder und Rasenmäher drin. Das ist nicht per se verboten. Bis zu einer Leistung von 70kW ist dies erlaubt. Hier gibt es zumindest aus Sicht des Brandschutzes nichts zu verbessern.

Im Korridor des Kellers stechen uns die ungeschützten Sicherungen ins Auge. «Heutzutage würden diese nicht mehr ohne Verkleidung angebracht werden», kommentiert Angelo Lauper, «die Sicherungen sind in Neubauten in einem dafür vorgesehen Sicherungskasten versorgt oder sie werden in einem separaten Raum untergebracht. Dies aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes.»

An den bestehenden Sicherungen im älteren Mehrfamilienhaus muss nichts geändert werden (Bestandesschutz).

Fokus Treppenhaus

Nach der Kellerbesichtigung gelangen wir ins Treppenhaus. Ein Treppenhaus ist immer auch ein vertikaler Flucht- und Rettungsweg. Daher stellen sich unter anderem folgende Fragen: Ist das Treppenhaus als Fluchtweg frei und sicher benutzbar? Wird die Durchgangsbreite von 1.20 m eingehalten?

Uns fällt ein weisser Schuhschrank auf. Er ist aus Holz und steht an der Wand zwischen der Eingangstür und der Treppe. Angelo Lauper nimmt seinen Metermassstab hervor. Er misst knapp 80 cm Breite zwischen dem Schuhschrank und dem Treppengeländer. Das ist zu wenig. Der Schuhschrank darf hier nicht stehen.

Abgesehen davon, dass er zu viel Platz einnimmt, ist er aus Holz. Erlaubt sind – sofern der Platz vorhanden ist – Schuhschränke aus nicht brennbaren Materialen wie z. B. Metall. Bei einem Brand muss es möglich sein, dass alle Personen den Fluchtweg passieren können. Wenn es brennbare Materialen hat, können diese Feuer fangen und so den Fluchtweg versperren. Dann können weder Personen durchs Treppenhaus flüchten, noch können die Rettungskräfte rasch die oberen Stockwerke erreichen.

«Treppenhäuser müssen jederzeit frei und sicher benutzbar gehalten werden. Sie dürfen keinen anderen Zwecken dienen.»

Eine Wohnung darf also nicht ins Treppenhaus erweitert werden. In den beiden kontrollierten Mehrfamilienhäusern treffen wir Einrichtungen an, die nicht erlaubt sind. Dazu zählt beispielsweise die wohnlich dekorierte Ecke mit dem Teppich, dem Schuhschrank und -gestell, dem Stuhl und den Pflanzen. Diese Möbel müssen entfernt werden.

Beim Eingang und auf den Zwischenetagen hängen Vorhänge an den raumhohen Fenstern. Diese Vorhänge sehen zwar hübsch aus und versprühen Wohnlichkeit im Treppenhaus, aber aus Sicht des Brandschutzes sind sie nicht optimal. Vorhänge können sehr schnell brennen. Angelo Lauper empfiehlt, diese abzunehmen.

Vielleicht fragen Sie sich nun, was in Treppenhäusern erlaubt ist? In Fluchtwegen toleriert sind Fussmatten, einzelne Bilder, Schirmständer.

Sofern die minimale Fluchtwegbreite von 1.20 m eingehalten ist, darf auch pro Wohnung ein geschlossener, fest an der Wand montierter Schuhschrank aus nicht brennbarem Material montiert werden.   

Im Treppenhaus des neueren Mehrfamilienhauses hängt ein Auslöseschalter für den Rauchabzug an der Wand. Beim Betätigen des Schalters öffnen sich die daran angeschlossenen Fenster.

Ein Rauchabzug dient dazu, Rauch aus dem Inneren eines Gebäudes nach draussen zu leiten. Damit wird der Fluchtweg raucharm oder zeitbegrenzt rauchfrei gehalten. Anders als in der Tiefgarage mit den permanenten Öffnungen ist hier die Öffnung der Fenster technisch gelöst worden.

Am Ende der Kontrolle

Nachdem alle zu kontrollierenden Räume und technischen Einrichtungen geprüft worden sind, ist die einstündige, periodische Kontrolle abgeschlossen. Angelo Lauper spricht jeweils sämtliche festgestellten Mängel direkt an, wie auch die Massnahmen, die einzuleiten sind. Im Nachgang an die Kontrolle erhält die Eigentümerin oder der Eigentümer einen Rapport zugestellt. Im Rapport werden die Fristen festgehalten, bis wann die Mängel behoben sein müssen. Für gewöhnlich findet dann etwa drei bis sechs Monate später eine Nachkontrolle statt.

Die heutige Feuerschau hat nicht viele Brandschutzmängel zu Tage gebracht. Diejenigen, die festgestellt worden sind, wurden vom Hauswart aufgenommen. Indem Angelo Lauper jeweils vor Ort die Mängel anspricht und die Massnahmen nennt, die zu ergreifen sind, versucht er Verständnis zu schaffen und Lösungswege aufzuzeigen. Dies ist ihm auch auf dieser Feuerschau gut gelungen. Er zeigt sich optimistisch, dass bei der Nachkontrolle alles in Ordnung sein wird.

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