Brandschutztüren

Brandabschnitte und Brandschutztüren tragen im Brandfall wesentlich dazu bei, dass sich Feuer und Rauch nicht ungehindert im Gebäude ausbreiten können. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Eine Person öffnet die Brandschutztüre.
Top 3 Brandverhütungs-Tipps
  • Brandschutztüren immer schliessen.
    Türen immer frei halten.
    Türen nicht festbinden, verkeilen oder blockieren.

Brandschutztüren halten Feuer und Rauch zurück

Grössere Gebäude werden in Brandabschnitte unterteilt. In Wohngebäuden bildet jede Wohnung einen eigenen Brandabschnitt. Dasselbe gilt für das Treppenhaus sowie für Keller-, Technik- und Autoeinstellhallen.

Verbindungstüren zwischen Brandabschnitten sind als Brandschutztüren konstruiert. Sie verhindern im Brandfall für einen genormten Zeitraum - in der Regel 30 Minuten - die Ausbreitung von Feuer und Rauch in den benachbarten Brandabschnitt. Diese Türen erfüllen ihre Funktion jedoch nur, wenn sie tatsächlich geschlossen sind. Brandschutztüren dürfen daher nicht unterkeilt und dadurch ständig offen gehalten werden. Wer die Brandschutztüren z. B. für Materialtransporte kurzzeitig blockiert, damit sie offen bleiben, ist verpflichtet, sie nach Beendigung der Arbeiten wieder ordnungsgemäss zu schliessen.

Was tun, wenn die Brandschutztür immer wieder offen ist?

Bitte suchen Sie zunächst das Gespräch mit der Hausverwaltung. Diese muss dafür sorgen, dass die Sicherheit im Gebäude jederzeit gewährleistet ist. Dazu gehört auch, dass die Brandschutztüren geschlossen sind. Wird bei einem Brand festgestellt, dass die Brandschutztüre offen war, kann die Verwaltung unter Umständen finanziell und juristisch zur Verantwortung gezogen werden. Gegenüber der Liegenschaftsverwaltung können Sie sich auf folgende gesamtschweizerisch gültige VKF-Brandschutzvorschriften abstützen

In der VKF-Brandschutzrichtlinie 15-15 Ziffer 3.4 sind folgende Anforderungen definiert:

1  In brandabschnittsbildenden Bauteilen sind Durchgänge und andere Öffnungen mit feuerwiderstandsfähigen Brandschutzabschlüssen abzuschliessen.
5  Brand- und Rauchabschlüsse welche aus betrieblichen Gründen offengehalten werden, sind mit einer automatischen Schliessvorrichtung auszurüsten.

Schliessvorrichtungen bei Hauseingangstüren in Mehrfamilienhäusern

In Mehrfamilienhäusern müssen die Hauseingangstüren von flüchtenden Personen ohne Hilfsmittel geöffnet werden können.

  • Bei Neubauten ist das Öffnen der Tür mit dem Schlüssel nicht zulässig. Hier muss die Tür immer mit einem Notausgangsverschluss versehen sein. Damit kann die Tür mit einem einzigen Betätigen - in der Regel durch Drücken der Türklinke - geöffnet werden.
  • In vielen bestehenden Gebäuden ist der nachträgliche Einbau eines neuen Schlosses in die Hauseingangstür problematisch. Dies, weil die Tür zu dünn ist oder die Türkonstruktion nicht mit den neuen, normgerechten Schlössern kompatibel ist. Bestehende Türen, die bisher nur mit einem Schlüssel zu öffnen waren, können schnell und einfach mit einem Drehknopfzylinder nachgerüstet werden. Wird bei bestehenden Bauten eine neue Hauseingangstüre eingebaut, muss diese jedoch immer mit einem Notausgangsschloss versehen sein.

Diese Anforderungen gelten nicht für Wohnungseingangstüren oder Einfamilienhäuser.

 

Rechtliche Grundlagen:

  • Anforderungen an Türen in Mehrfamilienhäusern gemäss den VKF-Brandschutzrichtlinien: VKF-Brandschutzrichtlinie «Flucht- und Rettungswege» siehe Ziffer 2.5.5. Abs. 2 und 3 inkl. Anhang.
  • Europäische Norm für Notausgangsverschlüsse: EN 179 zu bestellen beim SNV unter https://connect.snv.ch/de/

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