Brandschutz in Autoeinstellhallen
Brennbare Waren in Autoeinstellhallen bzw. Autoeinstellräumen erhöhen das Brandrisiko um ein Vielfaches. Deshalb dürfen sie zu keinem anderen Zweck verwendet werden und nicht als Lager- oder Werkstätten benutzt werden. Auch dürfen in ihnen mit wenigen Ausnahmen keine Gegenstände und kein Material gelagert werden.
- Löscheinrichtungen müssen zugänglich sein.
- Alle Notausgänge sind freizuhalten.
- Kein Brennstoff, Hausrat und Altpapier lagern.
Die Eigenverantwortung zählt!
Eigentümer und Mieter müssen eigenverantwortlich dafür sorgen, dass diese Vorschriften eingehalten werden und die Sicherheit von Personen und Sachen gewährleistet ist. Dies gilt vorallem auch in Autoeinstellhallen oder Autoeinstellräumen.
Vorschriften für kleinere nicht öffentliche Autoeinstellräume bis 600 m2
- Es gelten die allgemeinen Pflichten und gesetzlichen Grundlagen. Lesen Sie dazu die Rubrik «Brandschutz liegt auch in Ihrer Verantwortung».
- Die Nutzung des Raumes darf nicht zweckentfremdet werden. Der Autoeinstellraum darf also nicht als Werkstatt, Heizraum oder ähnliches benutzt werden. Ansonsten müssen die Brandschutzmassnahmen auf die neue Nutzung abgestimmt werden.
- Es sind keine gefährlichen Stoffe zulässig, wie beispielsweise:
- Brennbare Flüssigkeiten (z.B. Benzin, Brennsprit, Petrol): Bis 25 Liter pro Raum sind ok, ab 26 bis 100 Liter wird ein Schrank aus der Brandverhaltensgruppe RF1 (z.B. Metall oder Glas) mit Auffangwanne und Kennzeichnung benötigt.
- Flüssiggas (z.B. Gasflasche für den Grill) darf nicht in Untergeschossen gelagert werden. Flüssiggas darf nur im Erdgeschoss oder höher gelagert werden, wenn die Räume folgende Bedingungen erfüllen:
- Es sind mindestens zwei gegenüberliegende, nicht verschliessbare, ins Freie führende Öffnungen vorhanden, wovon eine unmittelbar über dem Boden und eine im Deckenbereich angeordnet ist. Jede Lüftungsöffnung soll mindestens 20 cm2 pro m2 Bodenfläche gross sein.
- Angrenzende Räume müssen durch Wände mit Feuerwiderstand EI 60 und Türen mit EI 30 getrennt sein.
- Es ist gestattet, Brennholz zu lagern. welches beispielsweise für das Cheminée oder den Schwedenofen verwendet wird.
Der Eigentümerschaft steht es selbstverständlich frei, die höheren Anforderungen an ein Parking über 600m2 auch für eine Einstellhalle unter 600m2 anzuwenden.
Dürfen Pneus gelagert werden?
Seitens Brandschutzvorschriften ist die Lagerung von Pneus in nicht öffentlichen Autoeinstellräumen bis 600m2 grundsätzlich erlaubt. Spezifische Vorschriften gelten erst bei einem Pneulager ab einer Tonne Reifen oder ab 10 m2. Unter Umständen kann aber die Hausverwaltung oder der Vermieter eigene Regeln aufstellen.
Vorschriften für grössere nicht öffentliche Autoeinstellhallen (Parking) über 600 m2
Die Nutzung des Raumes darf nicht zweckentfremdet werden. Die Autoeinstellhalle darf also nicht als Lager, Werkstatt, Heizraum oder ähnliches benutzt werden. Ansonsten müssen die Brandschutzmassnahmen auf die neue Nutzung abgestimmt werden.
Erlaubt sind pro Einstellplatz folgende Einrichtungen/Gegenstände:
- 1 Kasten von maximal 0,5 m3 Inhalt aus brennbarem Material (z.B. Holz) oder 1 Kasten von maximal 1,0 m3 Inhalt aus nicht brennbarem Material (z.B. Blech) . Darin darf das Material für den Betrieb und die Pflege des Fahrzeuges versorgt sein.
- 1 Satz Pneus oder Winter-/Sommerräder
- Zum Fahrzeug gehörendes Material (Dachträger, Dachbox)
- Sperrige und häufig transportierte Gegenstände wie Skis, Schlitten, Surfbretter, Leitern, usw.
Nicht gestattet sind:
- Reparaturarbeiten
- Das Nachfüllen von Treibstoff aus Kanistern
- Grösser dimensionierte Kästen und Behältnisse aller Art (siehe Kapitel «erlaubt sind…»)
- Lagern von brennbaren Materialien wie Cheminéeholz, Sperrgut, Altpapier und Karton, Harassen usw.
- Kehrichtcontainer und Kehrichtsäcke
- Treibstoffe aller Art wie Benzin, Heiz- und Dieselöl
- Flüssiggasflaschen (auch nicht leere!)
- Reparatur- und Bastelmaterial
- und weitere gleichartige Gegenstände
Weitere wichtige Hinweise
- Achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit auf eine gute Ordnung.
- Halten Sie Ausgänge und Fluchtwege jederzeit frei.
- Halten Sie Türen zum Treppenhaus immer geschlossen.
- Sorgen Sie dafür, dass Löscheinrichtungen immer ungehindert benutzbar sind.
VORGEHEN BEI FAHRZEUGBRÄNDEN IN DER TIEFGARAGE
- Begeben Sie sich unverzüglich ins Freie, die entstehenden Gase sind giftig.
- Rufen Sie den Notruf Tel. 118
- Warnen Sie anwesende Personen. Verhindern Sie wenn möglich, dass sich andere Personen in die Garage begeben.
- Versuchen Sie nicht das Fahrzeug selbst zu löschen!
- Versuchen Sie nicht Gegenstände oder Fahrzeuge aus der Garage zu entfernen.
- Schliessen Sie die Türen zu den Treppenhäusern.
- Weisen Sie die anrückende Feuerwehr ein und orientieren Sie über ihr Elektrofahrzeug und bleiben Sie in der Nähe des Einsatzleiters. Sie können wichtige Fragen beantworten..
Merkblatt zum Herunterladen und Aufhängen
Was tun, wenn's brennt?
Tel: 118 Feuerwehr
Gefährdete Personen warnen
Menschen und Tiere retten
Sich selbst nicht gefährden
Brand bekämpfen
Einsatzkräfte einweisen