
Ihre Pflichten als Hauseigentümer und Mieter
Bei Bränden werden Hauseingänge, Treppenhäuser, Zwischenpodeste, Korridore und Vorplätze zu Fluchtwegen für die Bewohner. Für die Feuerwehr, Sanität oder Polizei wiederum sind sie Rettungswege. Daher ist es wichtig, dass diese Orte sicher und frei von brennbaren Materialien sind.
Die freie Durchgangsbreite von mindestens 1.20 m ist zwingend einzuhalten.
Unter Umständen können die Brandschutzbehörde, die Hausverwaltung oder der Vermieter zusätzliche strengere Regeln aufstellen.
Tel: 118 Feuerwehr
Gefährdete Personen warnen
Menschen und Tiere retten
Sich selbst nicht gefährden
Brand bekämpfen
Einsatzkräfte einweisen