Ihre Pflichten als Hauseigentümer und Mieter
Brandschutz in den Fluchtwegen
Bei Bränden werden Hauseingänge, Treppenhäuser, Zwischenpodeste, Korridore und Vorplätze zu Fluchtwegen für die Bewohner. Für die Feuerwehr, Sanität oder Polizei wiederum sind sie Rettungswege. Daher ist es wichtig, dass diese Orte sicher und frei von brennbaren Materialien sind.
Top 3 Brandverhütungs-Tipps
- Treppenhäuser und Korridore frei lassen.
- Durchgangsbreite von 1.20 m einhalten.
- Keine brennbaren Materialien lagern.
Diese Regeln gelten in Fluchtwegen
- Hauseingänge, Treppenhäuser, Zwischenpodeste, Nischen, Stauräume unter Treppen, Korridore und Vorplätze sind jederzeit frei und sicher benutzbar zu halten. Sie dürfen keinen anderen Zwecken dienen. Eine Wohnung darf also nicht ins Treppenhaus erweitert werden.
- Die Durchgangsbreite darf nicht eingeschränkt werden und muss mindestens 1.20 m betragen.
- Hauseingangstüren müssen in Fluchtrichtung jederzeit ohne Schlüssel geöffnet werden können.
- Gegenstände wie Kinderwagen, Velos, Möbel und Garderoben gehören nicht ins Treppenhaus.
- Kein Lagern von brennbaren Materialien wie Altpapier, Brennholz oder Gasflaschen
- Nicht erlaubt sind zusätzliche Ausbauten, Decken- und Wandbekleidungen, Dekorationen, Bodenbeläge, grossflächige Bilder usw. aus brennbaren Materialien.
- Lassen Sie kein offenes Feuer, wie beispielsweise Kerzen, brennen.
- Löscheinrichtungen müssen jederzeit ungehindert benutzbar sein und gemäss Herstellerangaben periodisch gewartet werden.
- Eigentümer und Mieter müssen eigenverantwortlich dafür sorgen, dass diese Vorschriften eingehalten werden.
Toleriert
- Fussmatten
- Einzelne Bilder
- Pro Wohnung ein geschlossener, fest an der Wand montierter Schuhschrank, aus nicht brennbarem Material
- Schirmständer
Die freie Durchgangsbreite von mindestens 1.20 m ist zwingend einzuhalten.
Unter Umständen können die Brandschutzbehörde, die Hausverwaltung oder der Vermieter zusätzliche strengere Regeln aufstellen.
Nicht gestattet
- Schuhkasten aus brennbarem Material
- Garderoben, Schränke
- Altpapier, Brennholz, Mülleimer und dergleichen
- Brennbare Dekorationen wie z.B. Vorhänge
- Brennbare Wand- und Deckenbekleidungen
Weitere wichtige Hinweise
- Achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit auf eine gute Ordnung.
- Halten Sie Ausgänge und Fluchtwege immer frei und sicher begehbar.
- Halten Sie Türen zum Treppenhaus immer geschlossen.
- In der Hektik eines Notfalls helfen Handläufe vor allem älteren, behinderten oder unsicheren Personen, die Treppe unfallfrei zu begehen. Bitte beachten Sie die geltenden Regeln bezüglich Handläufen in Treppenhäusern:
Treppen – Sicherheit auf Schritt und Tritt | BFU
Merkblatt zum Herunterladen und Aufhängen
Was tun, wenn's brennt?
Alarmieren
Tel: 118 Feuerwehr
Gefährdete Personen warnen
Retten
Menschen und Tiere retten
Sich selbst nicht gefährden
Löschen
Brand bekämpfen
Einsatzkräfte einweisen