
Gastronomie und Veranstaltungen auf dem Bauernhof
In der Schweiz finden auf vielen Bauernhöfen regelmässig Veranstaltungen wie 1.-August-Brunches, Familienfeste oder andere Anlässe statt. Damit die Veranstaltungen ohne Zwischenfälle verlaufen, ist es wichtig, der Sicherheit grosse Bedeutung beizumessen. Insbesondere im Bereich der Brandverhütung ist es entscheidend, frühzeitig an mögliche Risiken zu denken und die notwendigen Vorsichtsmassnahmen umzusetzen.
Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zur Brandverhütung bei Veranstaltungen auf dem Bauernhof zusammengestellt.

Top 3 BFB-Tipps
- Verwenden Sie keine brennbaren Dekorationen.
- Verzichten Sie auf offene Feuer.
- Bereiten Sie sich auf Notfälle vor.
Ihre wichtigsten Pflichten als Betreiber oder Betreiberin
Die verantwortlichen Personen der Betriebe und Veranstaltungen sorgen in eigener Verantwortung für die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie des Personals. Sie sind dafür verantwortlich, dass die schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften jederzeit und unabhängig von Kontrollen eingehalten werden. Der Vollzug der Brandschutzvorschriften (Kontrolle der Umsetzung bzw. die Sicherheitskontrolle) liegt bei den Kantonen und Gemeinden.
Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die rechtliche Grundlage bilden die schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften der VKF.
1. Sicherheitsorganisation
- Instruieren Sie Ihr Personal über Flucht- und Rettungswege, die Standorte der Löschgeräte sowie die Erste-Hilfe-Einrichtungen. Halten Sie diese Informationen auf einem Plan fest und ergänzen Sie ihn mit Notrufnummern sowie klaren Verhaltensregeln für Unfälle und den Brandfall.
- Schulen Sie Ihr Personal für den Brandfall. Halten Sie sich dabei an diese Reihenfolge: alarmieren (Feuerwehr 118), Menschen retten, Brand bekämpfen – sofern dies gefahrlos möglich ist.
- Besprechen Sie bei grösseren Veranstaltungen das Notfall- und Einsatzkonzept mit Feuerwehr, Polizei und Sanität.
- Sorgen Sie dafür, dass Notfallzufahrten freigehalten werden und Wasserbezugsorte wie Hydranten jederzeit zugänglich sind.
- Bestimmen Sie eine Person, die für den Brandschutz zuständig ist. Diese Person ist an der Sicherheitsplanung beteiligt. Sie setzt die erforderlichen Massnahmen um und überprüft jederzeit deren Einhaltung.
2. Materialien und Dekorationen
- Verwenden Sie für Dekorationen, wenn immer möglich nicht brennbares Material. Ist dies nicht umsetzbar, muss das Material mindestens der Klassifizierung RF 2 (Brandkennziffer 5.2 oder 5.3) entsprechen, d. h. es muss schwer entflammbar sein, darf keine starke Rauchentwicklung aufweisen und darf nicht brennend abtropfen.
- Achten Sie darauf, dass Dekorationen weder Fluchtwege noch Notausgänge oder Sicherheitseinrichtungen wie Fluchtwegkennzeichen, Löscheinrichtungen oder Brandmelder verdecken.
- Vermeiden Sie es, Heu und Stroh in der Nähe von Personen zu lagern.
3. Offenes Feuer
- Verwenden Sie keine offenen Flammen in Innenbereichen (Kerzen, Fackeln, etc.)
- Überwachen Sie stets offene Flammen im Aussenbereich.
- Platzieren Sie Grillplätze und Feuerstellen in ausreichender Entfernung zu Gebäuden.
- Es gilt ein Rauchverbot in Gebäuden und Lagerbereichen. Richten Sie für Raucher eine Raucherzone mit Aschenbecher im Aussenbereich ein.
- Für die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln in Gebäuden oder Anlagen ist rechtzeitig vor dem Anlass eine Bewilligung der zuständigen Brandschutzbehörde einzuholen.
4. Löscheinrichtungen
- Platzieren Sie Handfeuerlöscher (z.B. Schaumlöscher zu 6 Litern) zur ersten Brandbekämpfung an gut zugänglichen Orten für das Personal.
- Stellen Sie in Küchen Fettbrandlöscher oder zumindest Löschdecken bereit.
- Schulen Sie das Personal in der korrekten Handhabung der Löschgeräte.
Mehr Infos: Feuerlöscher Löschdecke
5. Fluchtwege und Ausgänge
- Stellen Sie sicher, dass genügend Fluchtwege vorhanden sind. Die Mindestanforderungen der Brandschutzvorschriften sind zwingend einzuhalten.
- Ab einer Belegung von mehr als 50 Personen sind mindestens zwei Ausgänge (je 0.90 m breit) erforderlich, die direkt oder über ein Treppenhaus ins Freie führen.
- Ab einer Belegung von mehr als 100 Personen, finden Sie die notwendige Anzahl und Breite der Ausgänge unter der Ziffer 2.4 in der VKF Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege. - Halten Sie Fluchtwege jederzeit frei. Möbel, Pflanzen oder Dekorationen dürfen den Weg ins Freie nicht behindern.
- Überprüfen Sie die Funktion der Fluchtwege regelmässig.
- Stellen Sie sicher, dass sich Türen jederzeit ohne Hilfsmittel und in Fluchtrichtung öffnen lassen.
- Legen Sie einen Sammelplatz fest und kennzeichnen Sie diesen.
Mehr Informationen zu den Flucht- und Rettungswegen: Brandschutzrichtlinie 16-15
6. Fluchtwegkennzeichen und Sicherheitsbeleuchtung
- Kennzeichnen Sie Ausgänge und Fluchtwege mit sicherheitsbeleuchteten Rettungszeichen. Bei kleiner Personenbelegung und ausreichendem Tageslicht genügen nachleuchtende (fluoreszierende) Kennzeichnungen.
- Lassen Sie die Beleuchtung der Rettungszeichen während des Betriebs immer eingeschaltet.
- Verwenden Sie ausschliesslich Rettungszeichen nach anerkannten Normen (weisse Symbole auf grünem Grund, Grösse gemäss Sichtdistanz jedoch mindestens 150x300 mm).
7. Blitzschutzsystem
- Prüfen Sie den Blitzschutz. Bei Räumen oder Zeltbauten für mehr als 300 Personen ist ein Blitzschutzsystem
erforderlich.
8. Haustechnik (Heizung, Lüftung, Elektroinstallationen)
- Stellen Sie Aggregate für Heizung, Lüftung oder Notstromversorgung ausserhalb der Veranstaltungsräume auf.
- Verwenden Sie Gasapparate und die angeschlossenen Gasflaschen nur in gut belüfteten Räumen. Lagern Sie Reserveflaschen immer im Freien.
- Achten Sie in Küchen auf erhöhte Brandgefahr. Abzugshauben über Koch-, Frittier- und Grillstellen müssen aus Metall bestehen, die Abluft ist ins Freie zu führen.
- Lassen Sie auch provisorische Elektroinstallationen vor dem Betrieb fachgerecht prüfen. Kontaktstellen unter: www.esti.admin.ch.
9. Spezifische Brandrisiken für die Landwirtschaft
- Entfernen Sie alle Wärmequellen von den Lagerplätzen für Heu und Stroh.
- Führen Sie keine Aktivitäten in der Nähe von brennbaren Materialien durch.
- Die Landmaschinen sind ausgeschaltet und abgekühlt, die Schlüssel wurden entfernt.
- Gefährliche Stoffe sind für Besucher unzugänglich.
- Bereiche, die für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, sind abgesperrt und gekennzeichnet.
- Alle Aufenthaltsbereiche der Besucher sind gesichert.
Checkliste zum Herunterladen
Beratungen und Informationen
Bei Fragen und Unsicherheiten bezüglich des Brandschutzes können Sie sich an die zuständigen Stellen wenden.
Haben Sie Fragen zu einem spezifischen Gebäude oder einer Veranstaltung?
Wenden Sie sich an den Sicherheitsbeauftragten Brandschutz des Gebäudes oder an die Brandschutzbehörde. Je nach Objekt und Standort ist entweder die Brandschutzbehörde der Gemeinde oder die des Kantons zuständig. Die Adressen der kantonalen Brandschutzbehörden finden Sie unter diesem Link:
Kantonale Brandschutzbehörde
Haben Sie allgemeine, nicht objektspezifische Fragen zum Thema Brandschutz?
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an das Brandschutz-Team der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Dieses gibt Ihnen gerne Auskunft über die allgemeinen Anforderungen der schweizerischen Brandschutzvorschriften.
Brandschutz-Team VKF
Weiterführende Informationen
Einfach umsetzbare Sicherheitsempfehlungen zur Brandverhütung in der Landwirtschaft:
Brandverhütung in der Landwirtschaft
Die rechtlichen Grundlagen für den Brandschutz in der Schweiz bilden die Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF:
www.bsvonline.ch
Im Rahmen der Brandschutzvorschriften finden Sie auch die schweizweit verbindliche Richtlinie zu Flucht- und Rettungswegen:
Brandschutzrichtlinie 16-15
Gemeinsam für mehr Sicherheit in der Landwirtschaft
Diese Inhalte wurden in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) erstellt.
Was tun, wenn's brennt?
Tel: 118 Feuerwehr
Gefährdete Personen warnen
Menschen und Tiere retten
Sich selbst nicht gefährden
Brand bekämpfen
Einsatzkräfte einweisen


