Feuerstellen sicher benutzen

Die Gefahr von Waldbränden kennen vor allem die Föhntäler und die Alpenkantone wie Graubünden, Wallis und Tessin. Mit der Zunahme langer Hitzeperioden und dem Ausbleiben von Niederschlägen gewinnt dieses Thema nun auch in anderen Gebieten der Schweiz an Wichtigkeit. Wir zeigen Ihnen, auf was Sie bei Feuerstellen im Wald achten sollten, damit aus Ihrem Lagerfeuer kein Brand entsteht.

Top 3 Brandverhütungs-Tipps
  • Informieren, ob lokal Waldbrandgefahr herrscht.
  • Festeingerichtete Feuerstellen benutzen.
  • Feuer und Glut immer mit viel Wasser löschen.

90 % der Waldbrände verursachen wir selber.

Gemäss dem Bundesamt für Umwelt BAFU ist davon auszugehen, dass rund 90 Prozent der Waldbrände durch menschliches Fehlverhalten verursacht werden. Je nach Gefahrenstufe reicht schon eine schlecht gelöschte Feuerstelle – ja gar ein einzelner Funke – um einen grossen Waldbrand zu verursachen.

Wo darf man Feuer machen?

In der Schweiz gibt es auf Bundesebene keine gesetzlichen Vorschriften, welche das Feuermachen in der Natur verbieten würden. Jedoch können Gemeinden und Kantone das Feuermachen einschränken oder in gewissen Regionen ganz verbieten – dies beispielsweise in Naturschutzgebieten. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, informieren Sie sich vorgängig bei der zuständigen lokalen Stelle und benutzen Sie nur die offiziellen Feuerstellen. Immer befolgen müssen Sie bei Trockenheit allfällige Feuerverbote.  

Herrscht Waldbrandgefahr?

Bei Trockenheit können die Kantone ein Feuerverbot im Freien verhängen. Dies aus gutem Grund. Bei grosser Wahlbrandgefahr beispielsweise entfacht ein Funkenflug sehr wahrscheinlich schon einen Brand. Diesen zu löschen ist für die Feuerwehr aufwändig, schwierig und kann tagelang dauern. Zudem verursachen Waldbrände sehr grosse Emissionen und zerstören den Lebensraum für viele Lebewesen. Für uns Menschen ist dieser wichtige Erholungsraum danach oft jahrelang nicht mehr nutzbar.

Informieren Sie sich daher immer, ob Sie überhaupt ein Feuer machen dürfen. Eine schweizweite Übersicht ist auf der Website des Bundesamtes für Umwelt verfügbar:

Aktuelle Waldbrandgefahr

Aber nicht nur bei Waldbrandgefahr, auch bei starkem Wind und Böen sollten Sie draussen auf Feuer verzichten. Bricht ein Brand ausserhalb der Feuerstelle aus, den Sie nicht rasch löschen können, rufen Sie sofort die Feuerwehr unter der Telefonnummer 118.

Wo gibt es sichere Feuerstellen?

Gemeinden, Tourismusorganisationen oder Institutionen wie die Schweizerfamilie stellen oftmals offizielle Grillplätze zur Verfügung. Bei der Wahl des Standortes wurden bereits viele Sicherheitsaspekte berücksichtigt. Offizielle Feuerstellen verfügen meist über eine feste Bodenplatte aus Beton oder gemörtelten Steinen sowie einen Schutz rund um die Feuerstelle. Damit wird die Gefahr eines Waldbrandes zusätzlich verringert. 

Viele der offiziellen Feuerstellen finden Sie unter schweizerfeuerstellen.ch oder unter grillstelle.ch     

Warum rät die BFB von «wilden» Feuerstellen ab?

Nach längeren Schönwetterperioden trockenen die Waldböden aus. Dies im Sommer, wie im Winter. Es muss danach länge Zeit intensiv regnen, damit der Waldboden wieder ausreichend befeuchtet ist. Dies insbesondere an Orten, an denen die Pflanzen den Waldboden abdecken. Denn im Wald dringt ein kleiner Regenschauer oft gar nicht bis zum Boden durch. 

Bei einer Feuerstelle wird der Untergrund sehr stark erhitzt. Ist der Waldboden trocken, kann die Glut unbemerkt tief ins Erdreich eindringen. Solche Bodenfeuer können tagelang unterirdisch vor sich hin brennen und dann mehrere dutzend Meter entfernt wieder zum Vorschein kommen.

Bei «wilden» Feuerstellen fehlen die baulichen Sicherheiten, wie beispielsweise die feste Bodenplatte. Eine solche verhindert, dass sich das Feuer im Erdreich ausbreiten kann. Ein kurzes Wässern der Feuerstelle nach Gebrauch reicht nicht aus, um allfällige Glut im Boden zu löschen. Die Gefahr eines Waldbrandes ist in solchen Fällen sehr hoch und es bedarf grosser Anstrengungen seitens Feuerwehr, um solche Brände zu löschen. Aus diesen Gründen sollten Sie nur öffentliche, festeingerichtete Feuerstellen benutzen.

«Wilde» Feuerstellen

Falls Sie trotz der Empfehlung der BFB eine «wilde» Feuerstelle anlegen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Ein steiniger Untergrund ist besser als der lockere Waldboden, da die Glut sich nicht so rasch im Boden ausbreiten kann.
  • Äste, Gräser oder Laub sollten am besten drei Meter von der Feuerstelle entfernt werden. Auch sollten keine Äste über der zukünftigen Feuerstelle hängen.
  • Die Feuerstelle muss mit Steinen begrenzt werden, um ein Ausbreiten des Feuers zu verhindern. 
  • Nach Gebrauch muss die Feuerstelle mit sehr viel Wasser übergossen werden, damit nicht nur das Feuer, sondern auch allfällige Glutnester im Boden erlöschen.

Wie macht man ein gutes und sicheres Feuer?

  1. Machen Sie nur ein Feuer, wenn es die lokalen Verhältnisse zulassen.
  2. Benutzen Sie offizielle Grillplätze.
  3. Haben Sie kein eigenes Holz mitgenommen oder wird vor Ort kein Holz bereitgestellt, sammeln Sie nun herumliegendes trockenes Holz ein. Kleinere Äste und Reisig eignen sich für den Start, dickere Äste für eine gute Glut. Schneiden Sie aber nie Äste von Bäumen ab oder fällen ganze Bäume.
  4. Für ein Feuer ohne Kohle: Dazu werden trockene Holzscheite oder Äste in einem Quadrat aufeinander geschichtet. Die dicken Scheite liegen unten, die kleinen oben. Je höher der Stapel, desto näher rücken die Holzscheite zusammen. In der Mitte platziert man die Anzündhilfe wie Reisig, Holzspäne, trockene Rinde oder Anzündwürfel. Verwenden Sie zum Anzünden auf keinen Fall flüssige Brandbeschleuniger wie Benzin, Brennsprit oder Petrol. Diese können zu explosionsartigen Bränden und schlimmen Verletzungen führen. Achten Sie darauf, dass das Feuer genügend Luft erhält und lassen Sie es nicht zu gross werden.
    Für ein Feuer mit Holzkohle oder Briketts: Das Vorgehen ist das gleiche, nur kann das Feuer kleiner sein. Brennt das Holz, können Sie die Scheite oder Äste etwas auseinanderziehen. Verteilen Sie darauf langsam die Kohle bzw. die Briketts.
    Tipp: Briketts benötigen mehr Zeit, bis sie glühen. Dafür halten sie länger als Holzkohle.
  5. Lassen Sie das Feuer nie aus den Augen. Behalten Sie auch die Umgebung des Feuers im Auge. Denn Funken können meterweit davongetragen werden. Löschen Sie diese sofort.
  6. Abfall zu verbrennen ist verboten. Dazu zählt übrigens auch behandeltes Holz. Entsorgen Sie den Kehricht in einem Abfallkübel oder nehmen Sie ihn nach Hause mit.
  7. Wer ein Feuer macht, muss dieses auch wieder löschen. Am besten übergiessen Sie die ganze Feuerstelle mit viel Wasser. Alternativ kann auch Sand oder Erde helfen, das Feuer zu ersticken. Prüfen Sie mit einem Stock, ob die Glut überall erloschen ist. Ansonsten könnte sich später unbemerkt das Feuer wieder entzünden.
  8. Putzen Sie den Grillrost und sammeln Sie allen Müll ein. So haben die Nächsten wieder Freude an der Grillstelle.

Die rechtlichen Grundlagen

Was zuhause am Grill gilt, gilt auch im Wald: Wer ein Feuer entfacht, ist verantwortlich, dass nichts passiert. Die Brandschutznorm gibt vor, dass mit Feuer so umzugehen ist, dass keine Brände verursacht werden oder entstehen können (Art. 19 Abs. 1 der Brandschutznorm).

Brandschutznorm
 

Die schweizweit gültigen Brandschutzrichtlinien weisen zudem auf die Sorgfaltspflichten hin:

  • 1 Brennbare Flüssigkeiten, Behälter mit brennbaren Gasen sowie andere brennbare Materialien müssen von Feuerstellen […] so weit entfernt sein, dass keine Brand- oder Explosionsgefahr entstehen kann. (Sorgfaltspflichten, Ziffer 3.2, Absatz 1)

  • 2 Mit feuer- und explosionsgefährlichen Stoffen und Waren darf in der Nähe von offenem Feuer […] nicht umgegangen werden. (Sorgfaltspflichten, Ziffer 3.2, Absatz 2)

    6 Feuer darf mit brennbaren Flüssigkeiten nur angefacht werden, wenn jede Brand- und Explosionsgefahr ausgeschlossen ist. Feuer und Glut dürfen nicht mit feuergefährlichen Flüssigkeiten übergossen werden. (Sorgfaltspflichten, Ziffer 3.2, Absatz 6)

    12 Beim Feuern im Freien sind alle Vorkehrungen zu treffen, damit an Gebäuden und Fahrhabe kein Schaden entsteht. Besteht erhöhte Gras- oder Waldbrandgefahr sind das Rauchen und das Feuern verboten. Feuerstellen sind zu beaufsichtigen, solange von ihnen eine Gefahr ausgeht. (3.2 Sorgfaltspflichten, Absatz 12)

Brandschutzrichtlinie 12-15

 

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