Die Gefahren von Ethanol-Öfen

Sie sorgen in Innenräumen für eine schöne Stimmung, sind für wenig Geld erhältlich und rasch installiert: die Ethanol-Öfen. Was gut klingt, hat aber auch bedeutende Nachteile. Nebst gesundheitlichen Risiken sind die Unfall- und Brandgefahren nicht zu unterschätzen. Setzen Sie sich daher vor einem allfälligen Kauf unbedingt auch mit den Schattenseiten dieser Öfen auseinander.

Ein Ethanol-Ofen mit Flammen
Top 3 Brandverhütungs-Tipps:
  • Öfen nur in grossen, gut belüfteten Räumen betreiben.
  • Nie Brennstoff in brennende oder heisse Öfen füllen.
  • Behalten Sie das Feuer immer im Auge.

Schöne Stimmung mit Tücken

 «Deko-Feuer», «Ethanol-Kamine» oder «Feuermöbel» - unter diesen Namen werden die Geräte vermarktet. Ihr Ziel ist es, Gemütlichkeit ins Wohnzimmer zu zaubern. Befeuert werden sie mit Bioethanol, Ethanol oder Brennsprit. Gemäss Werbung sollen sie weder Russ noch Feinstaub freisetzen und können sogar als Raumheizung verwendet werden. Entsprechend vielfältig ist die Palette der angebotenen Modelle. Sie reicht vom künstlichen Mini-Lagerfeuer bis hin zu Produkten, die einem echten Cheminée täuschend ähnlich sehen. So schön die Ethanol-Öfen auch sind, so gefährlich können sie bei unsachgemässer Bedienung werden. Die Gefahren reichen von Verletzungen und Verbrennungen durch Verpuffungen bis hin zu Explosionen. Zudem können sie zu gesundheitlichen Beschwerden infolge der Abgase führen.

Was ist Bioethanol?

Bioethanol ist ein biologisch hergestellter Alkohol und wird beispielsweise aus Getreide, Zuckerrüben oder Kartoffeln gewonnen. Wie beim herkömmlichen Alkohol wird Bioethanol durch die Fermentation (Gärung) aus dem Zucker hergestellt. Bioethanol kann schon bei 21 Grad leicht entzündbar und hoch explosiv sein.

Die Risiken der Ethanol-Öfen

Unfall- und Brandgefahren

Offenes Feuer und flüssiger Brennstoff ist eine Kombination, welche immer zu hohen Risiken führt. Besonders kritisch ist einerseits das Nachfüllen in einen noch heissen oder gar brennenden Ofen. Andererseits kann auch das Entzünden des Brennstoffs sein: Solange der Ofen nämlich nicht in Betrieb ist, kann unter Umständen Brennstoff verdampfen und sich als Gas in den Hohlräumen des Gerätes ansammeln. Beim Anzünden kommt es dann zu einem gefährlichen, explosionsartigen Aufflammen – einer sogenannten Verpuffung. Schwerste Verbrennungen können die Folge sein.

Auch die frei zugänglichen und oft zu hohen Flammen sind riskant. Dasselbe gilt für die sehr heissen Oberflächen der Brenner. Nicht immer wird der nötige Schutzabstand zu brennbaren Materialien eingehalten. Zudem ist das Gerät nicht immer standfest aufgestellt.

Ethanolbrände verursachen oft besonders grossflächige, tiefe Verbrennungen. Wenn Ethanol sich entzündet, wird es knapp 400 Grad heiss. Es kann eine Explosion mit grosser Druckwelle entstehen.
 

Achtung vor giftigen Abgasen

Rein theoretisch verbrennt Bioethanol oder Ethanol vollständig und ohne Rauch- und Russbildung zu Kohlendioxid (CO2) und Wasser. Wie gut die Verbrennung tatsächlich abläuft, hängt ab von der Qualität des Brennstoffs und seinen Zusatzstoffen sowie von den technischen Faktoren des Ofens. Bioethanol ist nicht zu 100% rein, sondern enthält auch Stoffe wie Methanol und Aceton. Zudem werden immer auch Partikel und Gase aus der Raumluft verbrannt. Eine vollstän­dige Verbrennung von (Bio-)Ethanol gibt es in der Praxis nicht.

In verschiedenen Tests wurden oftmals zu hohe Schadstoffkonzentrationen bei Ethanol-Öfen festgestellt. Nebst CO2 entstehen bei Betrieb des Ofens auch giftige Verbrennungsgase wie das Atemgift Kohlenmonoxid, das giftige und krebserregende Benzol, die Reizgase Stickoxid und Formeldehyd sowie sehr feine Verbrennungspartikel, die in die Lunge eindringen können. Sind Fenster und Türen geschlossen, was im der kalten Jahreszeit meist der Fall ist, begünstigt dies die Bildung giftiger Abgase zusätzlich. Bei ungenügender Lüftung des Raumes sammeln sich so Verbrennungsprodukte in der Raumluft an, welche die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner gefährden kann.

Brandverhütungs-Tipps im Detail

Sicherer Standort

  • Achten Sie auf ausreichend Abstand zu brennbaren Materialien wie Holz, Papier, Gardinen etc.  
  • Stellen Sie den Ofen auf einer nicht brennbaren Unterlage so auf, dass er nicht umfallen oder umgestossen werden kann. Wird solch ein Ofen umgestossen, kann das Ethanol sich in den Wohnraum ergießen. Brennt der Ofen, steht auch schnell die Wohnung in Flammen.
  • Stellen Sie den Ethanol Ofen nie im Schlafzimmer auf.
  • Lesen Sie vor dem Aufstellen unbedingt die Bedienungsanleitung.
     

Sicherer Betrieb

  • Füllen Sie keinesfalls Brennstoff in brennende oder noch heisse Feuerungen! Sie müssen mit teils unsichtbaren Flammen rechnen. Es kann zu einem explosionsartigen Aufflammen, einer so genannten Verpuffung, kommen. Schwerste Verbrennungen können die Folge sein. Warten Sie beim Nachfüllen unbedingt, bis das Gerät komplett kalt ist.
  • Der Ofen darf erst kurz vor dem Anzünden aufgefüllt werden. Achten Sie darauf, dass die vorgesehene Füllmenge nicht überschritten ist. Die Feuerung darf zudem NICHT entzündet werden, wenn Brennstoff noch im Brenner vorhanden ist oder verschüttet wurde. Es könnten sich entzündliche Gase angesammelt haben. Verschütteter Brennstoff muss mit einem trockenen Tuch sofort aufge­wischt werden. Wir empfehlen die Tücher vor der Entsorgung gut zu wässern.
  • Lassen Sie das Bioethanol nicht neben dem Kamin stehen.
  • Verwenden Sie stets die vorgesehene Anzündhilfe. Falls keine vorhanden ist, verwenden Sie zum Anzünden ein Stabfeuerzeug. Gehen Sie dabei nicht zu nahe an die Brennwanne heran. Alternativ gibt es auch Öfen mit Fernbedienung.
  • Lassen Sie ein offenes Feuer nie unbeaufsichtigt, vor allem wenn Kinder oder Haustiere in Ihrem Haushalt leben. Verlassen Sie nie das Haus oder die Wohnung während das Feuer noch brennt. Gehen Sie nicht schlafen, solange die Flamme noch brennt.
  • Beim Betrieb des Ofens ohne Kaminanschluss muss auf eine gute Lüftung des Raumes geachtet werden.  Sorgen Sie für ausreichend Frischluft, damit problematische Abgase und Verbrennungsprodukte abgeführt werden können. Lüften Sie die Wohnung kräftig durch, sobald die Flammen erloschen sind.
  • Prüfen Sie vor einer Inbetriebnahme des Ofens, ob der Brenner und die Auf­fangwanne dicht sind. Befüllen Sie dazu in regelmässigen Abständen bzw. nach längerem Nichtgebrauch den Brennstoffbehälter und die Auffangwanne mit Wasser. Kontrollieren Sie nach 60 Minuten, ob Wasser aus den Behältern ausgetreten ist. Ist dies der Fall, sollten Sie den Ofen auf keinen Fall in Betrieb nehmen. Verzichten Sie unbedingt auf eigene Reparaturen und kontaktieren Sie die Verkaufs­stelle.
  • Lagern Sie nur geringe Mengen an flüssigem Brennstoff. Dies stets entfernt von Ihrem Ofen und ausserhalb der Reichweite von Kindern.  
  • Für den Notfall wird empfohlen, eine Löschdecke oder einen für (Bio-)Ethanol geeigneten Feuerlöscher wie beispielsweise einen Lightwater-, Schaum-, oder CO2-Feuerlöscher gut erreichbar bereitzustellen.

Gesetzliche Grundlagen für Ethanol-Öfen

  • (Bio-)Ethanol-Feuerungen resp. Öfen für Dekorationszwecke müssen die Anforderungen des Produktesicherheitsgesetzes erfüllen, d.h. sie müssen dem Stand des Wissens und der Technik entsprechen (PrSG, SR 930.111). Wichtig ist dabei eine dem Gefährdungspotential entsprechende Verpackung und Kennzeichnung. So müssen Warn- und Sicherheitshinweise angebracht sein und geeignete Montage- und Bedienungsanleitungen vorliegen. Produkte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht verkauft werden.
  • Nach dem Kauf eines (Bio-)Ethanol-Ofens kann dieser nicht beliebig in Wohnräumen eingesetzt werden: Er muss unter Beachtung der Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF sowohl aufgestellt als auch betrieben werden. Dabei unterliegt der Betreiber der Sorgfaltspflicht (allgemeine Bestimmungen Brandschutznorm). Genügend Abstand zu brennbaren Materialien muss gewahrt sein. Der Raum muss ausreichend gelüftet sein und wer Flüssigbrennstoff wie Ethanol nachfüllt, darf dies nur bei abgestelltem und kaltem Brenner tun.
  • In der Brandschutzrichtlinie 24-15 Wärmetechnische Anlagen sind zudem die zusätzlichen Anforderungen an die Aufstellung einzelner Arten von Wärmeerzeugungsaggregaten beschrieben. Dazu zählen auch (Bio-)Ethanol-Öfen:

    4.7. Kleingeräte für Koch-, Dekorations- und Beleuchtungszwecke
  1. Kochaggregate für Bioethanol, Petrol, Benzin, Spiritus, Flüssiggas oder dergleichen sowie Dekorationsfeuer und Lampen für diese Brennstoffe dürfen nur in genügendem Abstand von brennbarem Material in Betrieb genommen werden.
  2. Bei Aggregaten und Dekorationsfeuer die 0.3 l / h Brennstoff oder mehr verbrennen bzw. über mehr als 2 kW Nennwärmeleistung verfügen, muss die Abgasabführung über eine Abgasanlage erfolgen.
  3. Das Nachfüllen darf nur bei abgestelltem und kaltem Brenner vorgenommen werden.
  4. Die Verbrennungsluftzufuhr und ein genügender Luftwechsel im Aufstellungsraum müssen gewährleistet sein.
  5. Aggregate ohne Abgasanlagenanschluss dürfen nicht für die dauernde Beheizung von Räumen verwendet werden.

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