
Brandschutz in Gastronomie, Clubs und bei Veranstaltungen
In Gastronomie- und Clubbetrieben sowie bei Veranstaltungen ist der Brandschutz von besonderer Bedeutung. Die Eigentümer/-innen und Betreiber/-innen tragen eine hohe Verantwortung gegenüber ihren Gästen und Mitarbeitenden. Sie sind verpflichtet, geeignete organisatorische, bauliche und technische Sicherheitsmassnahmen umzusetzen und diese dauerhaft einzuhalten.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum Brandschutz in Gastronomiebetrieben, Clubs und bei Veranstaltungen.

- Verzichten Sie auf offene Feuer.
- Verwenden Sie für Dekorationen nicht brennbare Materialien.
- Halten Sie die Fluchtwege frei.
Warum ist der Brandschutz so wichtig?
In gastronomischen Betrieben besteht ein erhöhtes Brandrisiko. Zudem kann die Anzahl der anwesenden Personen sehr hoch sein. Oft fehlt es den Gästen an Orientierung im Lokal, sie kennen die Fluchtwege nicht und reagieren im Ernstfall möglicherweise langsam oder panisch. Eine funktionierende Evakuierung ist daher im Brandfall von entscheidender Bedeutung.
Nehmen Sie Ihre Eigenverantwortung wahr
Die verantwortlichen Personen der Betriebe und Veranstaltungen sorgen in eigener Verantwortung für die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie des Personals. Sie sind dafür verantwortlich, dass die schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften jederzeit und unabhängig von Kontrollen eingehalten werden.
Der Vollzug der Brandschutzvorschriften (Kontrolle der Umsetzung bzw. die Sicherheitskontrolle) liegt bei den Kantonen und Gemeinden.
Ihre wichtigsten Pflichten als Betreiber oder Betreiberin
Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die rechtliche Grundlage bilden die schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften der VKF.
1. Sicherheitsorganisation
- Instruieren Sie Ihr Personal über Flucht- und Rettungswege, die Standorte der Löschgeräte sowie die Erste-Hilfe-Einrichtungen. Halten Sie diese Informationen auf einem Plan fest und ergänzen Sie ihn mit Notrufnummern sowie klaren Verhaltensregeln für Unfälle und den Brandfall.
- Schulen Sie Ihr Personal für den Brandfall. Halten Sie sich dabei an diese Reihenfolge: alarmieren (Feuerwehr 118), Menschen retten, Brand bekämpfen – sofern dies gefahrlos möglich ist.
- Besprechen Sie bei grösseren Veranstaltungen das Notfall- und Einsatzkonzept mit Feuerwehr, Polizei und Sanität.
- Sorgen Sie dafür, dass Notfallzufahrten freigehalten werden und Wasserbezugsorte wie Hydranten jederzeit zugänglich sind.
- Setzen Sie Sicherheitsbeauftragte ein: mindestens eine verantwortliche Person und eine Stellvertretung. Beide wirken bei der Planung mit, setzen die notwendigen Massnahmen um und überprüfen deren Einhaltung.
2. Materialien und Dekorationen
- Verwenden Sie für Dekorationen, wenn immer möglich nicht brennbares Material. Ist dies nicht umsetzbar, muss das Material mindestens der Klassifizierung RF 2 (Brandkennziffer 5.2 oder 5.3) entsprechen, d. h. es muss schwer entflammbar sein, darf keine starke Rauchentwicklung aufweisen und darf nicht brennend abtropfen.
- Achten Sie darauf, dass Dekorationen weder Fluchtwege noch Notausgänge oder Sicherheitseinrichtungen wie Fluchtwegkennzeichen, Löscheinrichtungen oder Brandmelder verdecken.
3. Offenes Feuer
- Verzichten Sie in Innenräumen auf Kerzen, Fackeln, Dekofeuer, Wunderkerzen, etc.
- Für die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln in Gebäuden oder Anlagen ist rechtzeitig vor dem Anlass eine Bewilligung der zuständigen Brandschutzbehörde einzuholen.
4. Löscheinrichtungen
- Platzieren Sie Handfeuerlöscher (z.B. Schaumlöscher zu 6 Litern) zur ersten Brandbekämpfung an gut zugänglichen Orten für das Personal.
- Stellen Sie in Küchen Fettbrandlöscher oder zumindest Löschdecken bereit.
- Schulen Sie das Personal in der korrekten Handhabung der Löschgeräte.
Mehr Infos: Feuerlöscher Löschdecke
5. Fluchtwege und Ausgänge
- Stellen Sie sicher, dass genügend Fluchtwege vorhanden sind. Die Mindestanforderungen der Brandschutzvorschriften sind zwingend einzuhalten.
- Ab einer Belegung von mehr als 50 Personen sind mindestens zwei Ausgänge (je 0.90 m breit) erforderlich, die direkt oder über ein Treppenhaus ins Freie führen.
- Ab einer Belegung von mehr als 100 Personen, finden Sie die notwendige Anzahl und Breite der Ausgänge unter der Ziffer 2.4 in der VKF Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege.
- Halten Sie Fluchtwege jederzeit frei. Möbel, Pflanzen oder Dekorationen dürfen den Weg ins Freie nicht behindern. Überprüfen Sie die Funktion der Fluchtwege regelmässig.
- Stellen Sie sicher, dass sich Türen jederzeit ohne Hilfsmittel und in Fluchtrichtung öffnen lassen.
Mehr Informationen zu den Flucht- und Rettungswegen: Brandschutzrichtlinie 16-15
6. Fluchtwegkennzeichen und Sicherheitsbeleuchtung
- Kennzeichnen Sie Ausgänge und Fluchtwege mit sicherheitsbeleuchteten Rettungszeichen. Bei kleiner Personenbelegung und ausreichendem Tageslicht genügen nachleuchtende (fluoreszierende) Kennzeichnungen.
- Lassen Sie die Beleuchtung der Rettungszeichen während des Betriebs immer eingeschaltet.
- Verwenden Sie ausschliesslich Rettungszeichen nach anerkannten Normen (weisse Symbole auf grünem Grund, Grösse gemäss Sichtdistanz jedoch mindestens 150x300 mm).
7. Blitzschutzsystem
- Prüfen Sie den Blitzschutz. Bei Räumen oder Zeltbauten für mehr als 300 Personen ist ein Blitzschutzsystem erforderlich.
8. Haustechnik (Heizung, Lüftung, Elektroinstallationen)
- Stellen Sie Aggregate für Heizung, Lüftung oder Notstromversorgung ausserhalb der Veranstaltungsräume auf.
- Verwenden Sie Gasapparate und die angeschlossenen Gasflaschen nur in gut belüfteten Räumen. Lagern Sie Reserveflaschen immer im Freien.
- Achten Sie in Küchen auf erhöhte Brandgefahr. Abzugshauben über Koch-, Frittier- und Grillstellen müssen aus Metall bestehen, die Abluft ist ins Freie zu führen.
- Lassen Sie auch provisorische Elektroinstallationen vor dem Betrieb fachgerecht prüfen. Kontaktstellen unter: www.esti.admin.ch.
Checkliste zum Herunterladen
Häufig gestellte Fragen
Zentral ist die genehmigte, maximale Personenbelegung. Daraus lassen sich die Anzahl Ausgänge mit den passenden Breiten der Fluchtwege, die Türen/Ausgänge, die Rettungszeichen und die Sicherheitsbeleuchtung ableiten. Zudem sind in den Brandschutzvorschriften je nach Gebäude und Nutzung verschiedene Vorgaben etwa für den technischen Brandschutz und organisatorische Massnahmen enthalten.
Als Betreiberin oder Betreiber müssen Sie wissen, welche Nutzungsgrenzen für Ihren Betrieb gelten und diese durch geeignete Massnahmen sicherstellen. Wir empfehlen, eine Fachperson (Brandschutzfachfrau/-mann) beizuziehen.
- Die maximal zulässige Anzahl Personen für die Räume Ihres Betriebs finden Sie in Ihrer Bau- oder Brandschutzbewilligung.
- Vergleichen Sie den heutigen Zustand der Räume mit dem gemäss Bau- oder Brandschutzbewilligung bewilligten Zustand. Wurden nachträglich Änderungen gemacht, sollten Sie mit einer Fachperson klären, ob diese bewilligungspflichtig sind.
- Für Innenräume gelten in Abhängigkeit zur Personenbelegung Anforderungen an die Brennbarkeit der Baustoffe. Dies gilt auch für Dekorationen. Klären Sie mit einer Fachperson, ob die vorhandenen Materialien für Ihren Betrieb zugelassen sind.
Grundsätzlich ist Pyrotechnik in Innenräumen nicht erlaubt.
Ausnahme: In Räumen mit einer Personenbelegung von bis zu 300 Personen sind kaltabbrennende, pyrotechnische Artikel der Kat. 1 unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, insbesondere bzgl. Mindestabstand zu brennbaren Oberflächen von typischerweise 1 m erlaubt. Unter die Feuerwerks Kategorie 1 fallen: Wunderkerzen, Tortenfontänen, Tischbomben und andere als Kleinfeuerwerk eingestufte Gegenstände. Die BFB empfiehlt jedoch ganz auf Pyrotechnik zu verzichten.
In Räumen mit einer Personenbelegung von über 300 Personen sind offenes Feuer und Feuerwerksartikel grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen brauchen eine Bewilligung.
Beratungen und Informationen
Bei Fragen und Unsicherheiten bezüglich des Brandschutzes können Sie sich an die zuständigen Stellen wenden.
Haben Sie Fragen zu einem spezifischen Gebäude oder einer Veranstaltung?
Wenden Sie sich an den Sicherheitsbeauftragten Brandschutz des Gebäudes oder an die Brandschutzbehörde. Je nach Objekt und Standort ist entweder die Brandschutzbehörde der Gemeinde oder die des Kantons zuständig. Die Adressen der kantonalen Brandschutzbehörden finden Sie unter diesem Link:
Kantonale Brandschutzbehörde
Haben Sie allgemeine, nicht objektspezifische Fragen zum Thema Brandschutz?
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an das Brandschutz-Team der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Dieses gibt Ihnen gerne Auskunft über die allgemeinen Anforderungen der schweizerischen Brandschutzvorschriften.
Brandschutz-Team VKF
Weiterführende Informationen
Viele Brände sind auf Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit zurückzuführen und somit vermeidbar. Umso wichtiger ist Prävention. Die Beratungsstelle für Brandverhütung hat zu den häufigsten Brandursachen leicht umsetzbare und praxisnahe Sicherheitsempfehlungen zusammengestellt.
Brandverhütungstipps
Die rechtlichen Grundlagen für den Brandschutz in der Schweiz bilden die Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF:
www.bsvonline.ch
Im Rahmen der Brandschutzvorschriften finden Sie auch die schweizweit verbindliche Richtlinie zu Flucht- und Rettungswegen:
Brandschutzrichtlinie 16-15
Was tun, wenn's brennt?
Tel: 118 Feuerwehr
Gefährdete Personen warnen
Menschen und Tiere retten
Sich selbst nicht gefährden
Brand bekämpfen
Einsatzkräfte einweisen

