Fasnacht unfallfrei feiern

In einigen Kantonen geht es in der Fasnachtszeit hoch her. Eine Party folgt der anderen. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, worauf Fasnächtler bei der Wahl ihrer Kostüme achten sollten. Veranstalter hingegen tragen eine hohe Verantwortung und müssen die geltenden Vorgaben kennen und umsetzen.

Brandverhütungs-Tipps an der Fasnacht
Top 3 Brandverhütungs-Tipps
  • Tragen Sie keine leicht entflammbare Kostüme.
  • Seien Sie vorsichtig mit Raucherwaren und offenem Feuer.
  • Veranstalter: Beachten Sie zwingend die Brandschutzvorschriften.

Tipps für Fasnächtler

Vor allem synthetische Materialien fangen schnell Feuer. Daher ist beim Umgang mit Raucherwaren und offenem Feuer Vorsicht geboten. 

  • Verwenden Sie für Kostüme und Dekorationen nur schwer entflammbare Materialien.
  • Verzichten Sie auf Tüll und Nylon. Diese Stoffe schmelzen bei grosser Hitze und können schwere Hautverletzungen verursachen.
  • Imprägnieren Sie die Stoffe mit einem Brandschutzmittel und machen Sie sie so sicherer.
  • Seien Sie besonders vorsichtig mit Raucherwaren und halten Sie genügend Abstand zu offenem Feuer (Schwedenkerzen, Fackeln, Feuerstellen usw.).

So verhalten Sie sich bei einem Brand richtig

Bei einem Brand an einer Veranstaltung wird die Gefahr oft nicht sofort erkannt. Doch selbst kleine Brände können sich sehr schnell ausbreiten und innerhalb von Sekunden ausser Kontrolle geraten. Besonders gefährlich sind die dabei entstehenden Rauchgase, die häufig unterschätzt werden. Deshalb ist schnelles und richtiges Handeln von zentraler Bedeutung:

  • Alarmieren Sie sofort die Feuerwehr 118 und - sofern direkt vor Ort - das Personal. Machen Sie lautstark auf den Brand aufmerksam.
  • Verlassen Sie das Gebäude umgehend und zielstrebig in Richtung Ausgang oder Notausgang.
  • Meiden Sie verrauchte Bereiche.
  • Verzichten Sie auf Fotos oder Videos.
  • Suchen Sie nicht nach Angehörigen oder Freunden.
  • Lassen Sie persönliche Gegenstände und Wertsachen zurück.

Ihre Sicherheit hat immer oberste Priorität. Versuchen Sie nur kleinste Brände in den ersten Sekunden selbst zu löschen. 

Ihre Pflichten als Veranstalter

Nehmen Sie Ihre Eigenverantwortung wahr

Die verantwortlichen Personen dieser Betriebe und Veranstaltungen sind in Eigenverantwortung dafür zuständig, für die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie des Personals zu sorgen. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Brandschutzvorschriften jederzeit und unabhängig von Kontrollen eingehalten werden. 

Der Vollzug, also die Kontrolle der Umsetzung bzw. Sicherheitskontrolle der schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften der VKF, obliegt den Kantonen und Gemeinden.

Vorsicht beim Dekorationsmaterial

Dekorationen dürfen nicht zu einer unzulässigen Gefahrenerhöhung führen. Sie dürfen Personen nicht gefährden und Fluchtwege nicht beeinträchtigen. Verwenden Sie für Dekorationen, wenn immer möglich nichtbrennbares Material. Zumindest muss das Dekomaterial eine Klassifizierung RF 2 (Brandkennziffer BKZ 5.2 oder 5.3) aufweisen, d. h. es muss schwer entflammbar sein, darf keine starke Rauchentwicklung aufweisen und darf nicht brennend abtropfen.

Dekorationen sind so anzubringen, dass:

  • die Sicherheit von Personen nicht gefährdet wird.
  • die Sichtbarkeit der Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege sowie der Ausgänge (Rettungszeichen) nicht beeinträchtigt wird.
  • die Sicherheitsbeleuchtung nicht verdeckt oder in ihrer Wirkung beeinträchtigt wird.
  • Ausgänge weder verdeckt noch verschlossen werden.
  • Brandmelde- und Löscheinrichtungen sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (z.B. Handfeuermelder, Brandmelder, Handfeuerlöscher, Löschposten, Sprinkler) nicht verdeckt oder in ihrer Wirksamkeit und Zugänglichkeit beeinträchtigt werden.
  • sie durch die Wärmestrahlung von Lampen, Heizgeräten, Motoren und dergleichen nicht entzündet werden können und kein gefährlicher Wärmestau entstehen kann.

Beratungen und Informationen

Bei Fragen und Unsicherheiten bezüglich des Brandschutzes können Sie sich an die zuständigen Stellen wenden.

Haben Sie Fragen zu einem spezifischen Gebäude oder einer Veranstaltung?
Wenden Sie sich an den Sicherheitsbeauftragten Brandschutz des Gebäudes oder an die Brandschutzbehörde. Je nach Objekt und Standort ist entweder die Brandschutzbehörde der Gemeinde oder die des Kantons zuständig. Die Adressen der kantonalen Brandschutzbehörden finden Sie unter diesem Link: 
Kantonale Brandschutzbehörde


Haben Sie allgemeine, nicht objektspezifische Fragen zum Thema Brandschutz?
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an das Brandschutz-Team der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Dieses gibt Ihnen gerne Auskunft über die allgemeinen Anforderungen der schweizerischen Brandschutzvorschriften.
Brandschutz-Team VKF

Weiterführende Informationen

Viele Brände sind auf Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit zurückzuführen und somit vermeidbar. Umso wichtiger ist Prävention. Die Beratungsstelle für Brandverhütung hat zu den häufigsten Brandursachen leicht umsetzbare und praxisnahe Sicherheitsempfehlungen zusammengestellt.
Brandverhütungstipps

Die rechtlichen Grundlagen für den Brandschutz in der Schweiz bilden die Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF:
 www.bsvonline.ch

Im Rahmen der Brandschutzvorschriften finden Sie auch die schweizweit verbindliche Richtlinie zu Flucht- und Rettungswegen:
 Brandschutzrichtlinie 16-15 

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