
Brandverhütung in Geflügelställen
Geflügel ist bei Bränden kaum zu retten, weshalb Prävention eine entscheidende Rolle spielt. Häufige Brandursachen sind fehlerhafte Elektroinstallationen und falsch eingesetzte Wärmeerzeuger. Zudem begünstigen leicht brennbare Materialien, Staub, Einstreu sowie fehlende Brandabschnitte eine schnelle Brandausbreitung. Um im Brandfall rasch eingreifen zu können, sind Systeme zur Überwachung der Raumtemperatur sowie Rauchmelder in Verbindung mit Alarmsystemen von großer Bedeutung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Brände in Geflügelställen verhindern können.

- Elektroinstallationen nur durch Elektrofachpersonen installieren lassen.
- Defekte und alte Wärmeerzeuger ersetzen.
- Raumtemperatur überwachen und Rauchmelder installieren.
Warum ist Brandverhütung in Geflügelställen so wichtig?
- Bei Bränden in Geflügelställen geraten die Tiere in Panik, fliegen gegen Stalleinrichtungen, Wände oder ins Feuer. Gruppenbildung kann zu Erdrücken oder Ersticken führen. Die Rettung grösserer Tierzahlen ist kaum möglich.
- Stallventilatoren können Brände zusätzlich anfachen und die Rauchentwicklung verstärken. Staub, Einstreu und Verpackungsmaterialien fördern die Brandausbreitung.
- Automatisierte Arbeitsabläufe bedeuten weniger Personal vor Ort. Ohne technische Überwachung kann ein beginnender Brand, vor allem ausserhalb der Arbeitszeiten, lange unbemerkt bleiben.
Die Verantwortung wahrnehmen
Betriebsverantwortliche in der Geflügelhaltung tragen eine grosse Verantwortung gegenüber Menschen, Tieren und Umwelt. Sie müssen sich der Auswirkungen eines möglichen Brandes bewusst sein, die Risiken kennen und mit geeigneten Massnahmen darauf reagieren. Eine Gefährdungsermittlung ist dafür unerlässlich.
Die Bereitschaft, technische Überwachungssysteme einzusetzen, kann das Brandrisiko und mögliche Schäden deutlich reduzieren.
Was sind die typischen Brandursachen bei Geflügelställen?
Brände in Geflügelställen haben verschiedene Ursachen:
- Unsachgemässe, nicht durch Fachpersonen ausgeführte Installationen, «ewige Provisorien»
- Mechanische Beschädigungen, z.B. durch Anfahren mit Fahrzeugen, gequetschte Kabel
- Überalterte Isolationen, gelockerte Teile (z.B. Schraubklemmen)
- Frassschäden durch Nager (Mäuse, Ratten, Marder)
- Unsachgemässe Reinigungsarbeiten – z.B. Wassereintritt durch Hochdruckreiniger
- Defekte oder veraltete Geräte (Wärmelampen, Gasstrahler, Infrarotplatten usw.)
- Fehlende Sicherheitsabstände
- Fehlende Aufhängeketten/Schutzgitter
- Staubablagerung auf elektrischen Bauteilen, Lagern, in Steckdosen etc.
- Ungenügende Wartung/Schmierung (z.B. heisslaufende Lager)
- Mangelnde Umsicht im Umgang mit Gasheizgeräten
- Selbstentzündung von Hühnermist bei Stillstand des Misttrockners, z.B. bei Stromausfall
- Leichtbrennbare Materialien / Flüssigkeiten im Technikraum oder bei Wärmeerzeugern
- Mangelnde Ordnung und Sauberkeit in Technikräumen
- Unsachgemässer Umgang mit Einstreumaterial
- Entzündung von Stäuben durch Funken, statische Entladungen oder andere Zündquellen
- Blitzschlag
- Brandstiftung
- Funkenflug bei Arbeiten mit Elektrogeräten
- Bauliche Mängel, fehlende Brandabschnitte
Wie verhindern Sie Brände in Geflügelställen?
Massnahmen bei elektrischen Installationen
- Glühlampen, Leuchtstoffröhren und Halogenstrahler durch LED-Leuchtmittel mit weniger Wärmebildung ersetzen.
- Staubgeschützte Steckdosen installieren. Steckdosen regelmässig mit Staubsauger reinigen.
- Kabel regelmässig auf Frassschäden prüfen und Nager konsequent bekämpfen.
- Thermokontakte in Ventilatoren schalten diese bei Überhitzung automatisch ab und lassen sich oft mit Alarmanlagen verbinden.
- Elektrische Installationen wie Ventilatoren für jeden Brandabschnitt separat mit Strom versorgen.
- Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD/FI) gemäss Herstellerangaben – mindestens alle sechs Monate – testen.
- Technische Einrichtungen regelmässig gemäss Herstellerangaben überprüfen und unterhalten. Sichtbare Mängel sind z.B.:
- Defekte an Gehäusen
- Beschädigte Kabel
- Hinweise auf Überhitzung (dunkle Verfärbungen, Materialveränderungen)
- Programmierte Einstellungen regelmässig überprüfen.
- Das korrekte Vorgehen bei Störungen muss allen Mitarbeitenden bekannt sein. Dazu gehören z.B.:
- Klare Arbeitsanweisungen / Instruktionen
- Beschriftete Installationen
- Geregelte Zuständigkeiten im Störfall
- Arbeiten an elektrischen Anlagen nur durch Elektrofachpersonen gemäss neustem Stand der Technik ausführen lassen.
- Steuerungen (z.B. Frequenzumrichter) ausserhalb des Tierbereichs platzieren. Die Elektroverteilung in Untergruppen organisieren. Dies kann auch nachträglich bei Elektro-Unterhaltsarbeiten gemacht werden.
- Obligatorische Kontrolle der Elektroinstallationen alle 10 Jahre (gem. Anhang 2.4.8, NIV).
Massnahmen bei Wärmeerzeugern
- Wärmelampen sicher mit einer Kette aufhängen. Vom Hersteller vorgegebene Sicherheitsabstände zu Tieren, Gegenständen oder Gebäudeteilen zwingend einhalten (ältere Wärmelampen: mind. 0.5m).
- Gasbetriebene Wärmeerzeuger vor jeder Neueinstallung gründlich reinigen, idealerweise mit einer Luftlanze (max. 5 – 10 bar Betriebsdruck). Dabei beachten:
- Keramikstrahler können durch Druckluft brechen
- Thermoelemente dürfen nicht beschädigt werden
- Kein Wasser/Hochdruckreiniger (Schäden an der Zündarmatur)
- Wärmeerzeuger nicht mit Einstreu verschmutzen. Vor Inbetriebnahme muss die Anlage sauber und betriebsbereit sein.
- Keine brennbaren Materialien beim Gastank lagern.
- Alterung und Abnutzung beeinträchtigen die Betriebssicherheit – unabhängig von der Anlagengrösse.
- Flüssiggasinstallationen alle 6 Jahre (Art. 16, EKAS 6517) und Gastanks alle 2 Jahre (Art. 8, EKAS 6516) kontrollieren.
- Der/die Betreiber/in ist laut Herstellerangaben für Wartung und Dichtigkeitsprüfung verantwortlich.
Massnahmen zur allgemeinen Brandverhütung
- Ordnung und Sauberkeit halten (Gebäude entrümpeln, Abfall sowie Staub und Spinnweben entfernen).
- Leichtbrennbare und gefährliche Stoffe korrekt lagern oder entsorgen.
- Die Installation einer Blitzschutzanlage ist zu prüfen und empfohlen.
- Arbeiten mit erhöhter Brandgefahr wie Schweissen, Löten, Schleifen oder Schneidbrenner-Einsatz erfordern besondere Vorsicht und geeignete Schutzmassnahmen.
- Schutz vor Brandstiftung:
- Gebäude und Räume abschliessen
- Überwachungs-/Alarmsysteme installieren
- Räume mit elektrischen Anlagen mit Brandschutztür und feuerhemmenden Wänden/Decken ausstatten.
- Feuerungsanlagen in eigenen Brandabschnitten aufstellen, Türen geschlossen halten.
- In allen Räumen gilt Rauchverbot.
Wie bereiten Sie sich für den Notfall vor?
- In komplexen Geflügelställen (z.B. mehrere Gebäude, mehrstöckige Stallungen, Photovoltaikanlagen): Der Notfallplan weist aus, wer im Brandfall elektrische Anlagen spannungsfrei schalten darf (z.B. Betriebsleitung, Elektriker, Feuerwehr-Elektrocorps).
- Rauchmelder, Kameras und Alarme mit Smartphone-Anbindung ermöglichen frühzeitiges Erkennen und Reagieren im Brandfall.
- In allen Gebäuden Feuerlöscher gut sichtbar und zugänglich anbringen. Bei Elektroanlagen CO2-Löscher einsetzen.
- Löscheinrichtungen funktionstüchtig halten und gemäss Hersteller warten. Löschwasserversorgung sicherstellen.
- Mitarbeitende zu Brandverhütung und Verhalten im Brandfall instruieren. Dazu gehören:
- Alarmierung
- Löscheinrichtungen
- Fluchtwege
- Zufahrt für die Feuerwehr stets frei halten.
- Für Betriebe mit über 2'000 Stück Geflügel wird eine Einsatzplanung mit der Feuerwehr empfohlen (inkl. Berücksichtigung der Stromversorgung, Einsatz von Grosslüftern mit Wassernebel).
Merkblatt zum Herunterladen
Gemeinsam für mehr Sicherheit in der Landwirtschaft
Diese Informationen wurden in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL), Agriss, Gallo Suisse, Aviforum und SGP Schweizer Geflügelproduzenten erstellt.
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