Brandschutz im Treppenhaus

Bei Bränden werden Treppenhäuser, Hauseingänge, Zwischenpodeste, Korridore, Hauseingänge und Vorplätze zu Fluchtwegen für die Bewohner. Für die Feuerwehr, Sanität oder Polizei wiederum sind sie Rettungswege. Daher ist es wichtig, dass diese Orte sicher und frei von brennbaren Materialien sind.

Ein Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus
Top 3 Brandverhütungs-Tipps
  • Treppenhäuser und Korridore frei lassen.
  • Durchgangsbreite von 1.20 m einhalten.
  • Keine brennbaren Materialien lagern.

Diese Regeln gelten in Fluchtwegen

  • Hauseingänge, Treppenhäuser, Zwischenpodeste, Nischen, Stauräume unter Treppen, Korridore und Vorplätze sind jederzeit frei und sicher benutzbar zu halten. Sie dürfen keinen anderen Zwecken dienen. Eine Wohnung darf also nicht ins Treppenhaus erweitert werden.  
  • Die Durchgangsbreite darf nicht eingeschränkt werden und muss mindestens 1.20 m betragen.
  • Hauseingangstüren müssen jederzeit ohne Schlüssel geöffnet werden können. Wenn sie mehr als 10 Wohneinheiten erschliessen, müssen sie in Fluchtrichtung öffnen.
  • Gegenstände wie Kinderwagen, Velos, Möbel und Garderoben gehören nicht ins Treppenhaus.
  • Kein Lagern von brennbaren Materialien wie Altpapier, Brennholz oder Gasflaschen
  • Nicht erlaubt sind zusätzliche Ausbauten, Decken- und Wandbekleidungen, Dekorationen, Bodenbeläge, grossflächige Bilder usw. aus brennbaren Materialien.
  • Lassen Sie kein offenes Feuer, wie beispielsweise Kerzen, brennen.
  • Löscheinrichtungen müssen jederzeit ungehindert benutzbar sein und gemäss Herstellerangaben periodisch gewartet werden.
  • Eigentümer und Mieter müssen eigenverantwortlich dafür sorgen, dass diese Vorschriften eingehalten werden.

Toleriert

In Hochhäusern dürfen in Fluchtwegen keinerlei persönliche Gegenstände platziert werden. 

In niedrigeren Gebäuden toleriert sind:

  • Fussmatten
  • Einzelne Bilder
  • Pro Wohnung ein geschlossener, fest an der Wand montierter Schuhschrank, aus nicht brennbarem Material
  • Schirmständer

Die freie Durchgangsbreite von mindestens 1.20 m ist zwingend einzuhalten. 
Die Hausverwaltung oder der Vermieter können strengere Regeln erlassen.

Nicht gestattet

  • Schuhkasten aus brennbarem Material
  • Garderoben, Schränke
  • Altpapier, Brennholz, Mülleimer und dergleichen
  • Brennbare Dekorationen wie z.B. Vorhänge
  • Brennbare Wand- und Deckenbekleidungen

Weitere wichtige Hinweise

  • Achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit auf eine gute Ordnung.
  • Halten Sie Türen zum Treppenhaus immer geschlossen.
  • In der Hektik eines Notfalls helfen Handläufe vor allem älteren, behinderten oder unsicheren Personen, die Treppe unfallfrei zu begehen. Bitte beachten Sie die geltenden Regeln bezüglich Handläufen in Treppenhäusern: 
    TREPPEN – SICHERHEIT AUF SCHRITT UND TRITT | BFU

Merkblatt «Brandsicherheit im Treppenhaus»

Haben Sie Missstände gesehen?

Bitte suchen Sie als Mieter zuerst das Gespräch mit dem Hauseigentümer bzw. der Hausverwaltung, bei Stockwerkeigentum mit der Eigentümerversammlung. Diese müssen dafür sorgen, dass die Sicherheit im Gebäude jederzeit gewährleistet ist. Falls dies nicht ausreicht, stehen Ihnen die folgenden beiden Anlaufstellen zur Verfügung.

  • Für Ihre objektspezifischen Fragen, z.B. wenn eine Brandschutztür in Ihrem Haus immer offensteht, das Treppenhaus versperrt ist oder Sie Fragen zu Ihrem spezifischen Gebäude haben.
    Objektbezogene Fragen sind mit dem Sicherheitsbeauftragten für den Brandschutz Ihres Gebäudes und/oder mit der Brandschutzbehörde zu klären. Je nach Objekt und Standort ist die Brandschutzbehörde der Gemeinde oder des Kantons zuständig. Die Adressen der kantonalen Brandschutzbehörden finden Sie unter diesem Link oder wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung.
     
  • Für allgemeine Fragen zu den aktuell gültigen Brandschutzvorschriften z.B. für Fragen, welche Brandschutzvorschriften heute in Wohngebäuden gelten, jedoch nicht speziell bezogen auf Ihr Wohnhaus.  
    Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF ist das Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum im Bereich Prävention gegen Feuer und Naturgefahren in der Schweiz. Die VKF erarbeitet und publiziert die in der Schweiz gültigen VKF-Brandschutzvorschriften und führt das Brandschutzregister mit mehr als 8'000 Einträgen. Die VKF beantwortet allgemeine Fragen zu den Brandschutzvorschriften. Ihre Ansprechperson finden Sie unter diesem Link.

Was tun, wenn's brennt?

Alarmieren

Tel: 118 Feuerwehr
Gefährdete Personen warnen

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