Aktuell

Die Stoffe und Materialien von Fasnachtskostümen sind oftmals leicht entflammbar. Einige Stoffe wie Nylon oder Tüll schmelzen, wenn sie mit Feuer in Kontakt kommen, und hinterlassen auf der Haut schwere und schmerzhafte Verletzungen. Für Fasnachtskostüme sollen laut BfB nur schwer entflammbare Stoffe verwendet werden. Die Behandlung der Kostüme mit Flammenschutzmittel, die in Drogerien erhältlich sind, bietet einen zusätzlichen Schutz. [+]

News

Bei einem Brand im Kies- und Betonwerk in Andeer GR ist am Mittwoch hoher Sachschaden entstanden.
02.02.2012 [+]
Die Ursache für den Brand eines Holzhauses in Ingenbohl SZ vom 19. Januar 2012 ist geklärt.
31.01.2012 [+]
Ein Schaden von rund 50'000 Franken ist am späten Samstagabend bei einem Küchenbrand in Herrliberg entstanden.
30.01.2012 [+]

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Brandgefahr Basteln

  • Achten Sie während des Arbeitens mit brennbaren Flüssigkeiten auf eine gute Belüftung. Verschliessen Sie unbenützte Behälter sofort nach Gebrauch und vermeiden Sie jegliche Zündquelle (Rauchen, offene Flamme, Elektrogerät usw.). Die Dämpfe sind schwerer als Luft, breiten sich schnell aus und können sich leicht entzünden. Es besteht Explosionsgefahr!
  • Arbeiten Sie nur in einem gut belüfteten und beleuchteten Raum. Von Elektrogeräten oder Geräten, die mit offener Flamme arbeiten, kann eine Zündgefahr ausgehen. Nur indirekte Heizungen sind unproblematisch.
  • Halten Sie gute Ordnung und entsorgen Sie Abfälle immer in einem nicht brennbaren Behälter. Verunreinigte Putzlappen (Leinöl oder verwandte Öle) auf einer nicht brennbaren Fläche flach zum Trocknen auslegen oder in luftdichten Behältern (Metalldosen, Ascheneimer) aufbewahren.
  • Verwenden Sie nur Mehrfachsteckdosen, die mit einem Kabel angeschlossen sind. Lassen Sie elektrische Installationen nur durch eine Fachperson an das elektrische Netz anschliessen. Basteleien sind gefährlich.
  • Die meisten von Heimwerkern verwendeten elektrischen Geräte dürfen nur unter Aufsicht in Betrieb sein. Schalten Sie deshalb Lötkolben, Bügelgeräte oder Heizstrahler vor dem Verlassen des Raums immer aus.
  • Vermeiden Sie das Rauchen und offene Flammen bei aufgewirbeltem Staub, Dämpfe von brennbaren Flüssigkeiten oder fein zerkleinerten Stoffen.
  • Funkenerzeugende Arbeiten dürfen nur durchgeführt werden, wenn leicht brennbare Materialien, brennbare Flüssigkeiten, Staub, Holzspäne und dergleichen aus dem Gefahrenbereich entfernt oder so abgedeckt werden, dass sie sich nicht entzünden können. Der Arbeitsplatz muss anschliessend noch während mehrerer Stunden überwacht werden.

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Merkblatt Brandgefahr Basteln
Merkblatt Brandgefahr Basteln s/w