
Bei Himmelslaternen fliegt die Gefahr mit.
Bei Hochzeitsfesten, Geburtstagen und anderen Anlässen werden oft Himmelslaternen, die mit Wünschen und Hoffnungen versehen sind, in den Nachthimmel losgelassen. So romantisch Himmelslaternen auch sind, es fliegt auch immer eine erhebliche Brandgefahr mit.

- Verzichten Sie auf den Einsatz von Himmelslaternen.
- Halten Sie sich an lokale Verbote.
- Beachten Sie unbedingt die Waldbrandgefahr.
Himmelslaternen können Sie nicht kontrollieren.
Wenn Sie die Laterne steigen lassen, geben Sie auch die Kontrolle über das Feuer ab. Wird diese durch den Wind abgetrieben, entzündet sie sich unterwegs oder landet an einem falschen Ort, besteht das Risiko eines Brandes. Spätestens der Brand des Affenhauses im Krefelder Zoo, bei dem fünfzig Tiere starben, hat die Gefährlichkeit von Himmelslaternen aufgezeigt.
Was sind Himmelslaternen?
Himmelslaternen bestehen aus leichtem Material wie Seide oder Papier sowie wenigen Streben aus Draht oder Bambus. Wie ein Heissluftballon steigt die Laterne durch die warme Luft der darunter hängenden Feuerquelle langsam auf. Ursprünglich stammen die Laternen aus China, wo sie vor über 2000 Jahren als Kommunikationsmittel eingesetzt wurden.
Die Risiken von Himmelslaternen
- Bei ihrer Entzündung besteht Brandgefahr, zudem sind umstehende Personen gefährdet.
- Das Material der Himmelslaternen ist oft dünn und leicht entflammbar. Sie können in der Luft Feuer fangen und dann in brennendem Zustand abstürzen.
- Sinken die Laternen ab, zum Beispiel infolge mangelnden Auftriebes, undichten Ballonhüllen oder Fallwinden, geht von ihnen eine Brandgefahr aus.
- Zudem können sie in ein Hindernis (Bäume, Gebäude usw.) hineintreiben und dort einen Brand auslösen.
- Kaum jemand sammelt seine Himmelslaterne nach dem Flug wieder ein. Die Überreste liegen dann als Abfall herum und können Tieren gefährlich werden. Viele Himmelslaternen enthalten Metalldrähte. Wenn diese ins Viehfutter gelangen, können sie bei Tieren zu inneren Verletzungen führen.
BFB empfiehlt den Verzicht auf Himmelslaternen
Aufgrund der vielen Gefahren empfiehlt die Beratungsstelle für Brandverhütung, auf das Steigenlassen von Himmelslaternen zu verzichten. Wenn Sie Himmelslaternen dennoch steigen lassen möchten und sicher sind, dass keine lokalen Verbote gelten, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Halten Sie sich bei gekauften Himmelslaternen strikt an die Sicherheitsangaben des Herstellers.
Staffeln Sie den Start mehrerer Laternen und verzichten Sie auf Countdown-Starts.
Binden Sie die Laternen nicht zusammen.
Hängen Sie keine Metall- oder Holzteile an die Himmelslaternen.
Halten Sie beim Start einen Abstand von mindestens 5 km Luftlinie zu Landesgrenzen bzw. zu Flugplätzen ein.
Beachten Sie die Waldbrandgefahr.
Die rechtliche Situation bei Himmelslaternen
Das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen sowie Heissluftballons, die durch offenes Feuer angetrieben werden, ist nicht national geregelt. In diversen Kantonen und Städten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen verboten. Dies gilt beispielsweise für die Städte Zürich und Bern sowie die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Wallis und Genf. Erkundigen Sie sich daher unbedingt vorgängig bei der Gemeinde und dem Kanton.
Sollte es zu einem Überflug der Landesgrenze kommen, müssen Sie sicherstellen, dass auch die Regeln des angrenzenden Landes eingehalten werden. Es wird ein Abstand von mindestens 5 km zur Grenze empfohlen. In Baden-Württemberg und Österreich sind Himmelslaternen beispielsweise verboten.
Gemäss der schweizweit gültigen Brandschutznorm der VKF sind beim Feuern im Freien – also beispielsweise bei Himmelslaternen – alle Vorkehrungen zu treffen, damit keine Schäden an Gebäuden oder Fahrzeugen entstehen.Mit Feuer und offenen Flammen […] ist so umzugehen, dass keine Brände oder Explosionen verursacht werden oder entstehen können.
VKF-BSN Art. 19, Abs. 1
In den VKF-Brandschutzrichtlinien kommt zudem der folgende Artikel zur Geltung:
Beim Feuern im Freien sind alle Vorkehrungen zu treffen, damit an Gebäuden und Fahrhabe kein Schaden entsteht. Besteht erhöhte Gras- oder Waldbrandgefahr sind das Rauchen und das Feuern verboten. […]
VKF-Brandschutzrichtlinie 12-15, Ziffer 3.2 Abs. 12
Achtung Flugsicherheit
Auch in Bezug auf die Flugsicherheit gibt es klare Vorgaben für das Steigenlassen von Himmelslaternen. Informationen zu Einschränkungen und Bewilligungen im Umkreis von Flughäfen finden Sie unter diesem Link:
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Es gilt die Sorgfaltspflicht
Grundsätzlich muss die Person, die die Laterne steigen lässt, garantieren können, dass diese keinen Brand verursacht. Da Himmelslaternen Strecken von vielen Kilometern zurücklegen können und ihre Flugrichtung durch wechselnde Windrichtungen unvorhersehbar wird, kann die gesetzlich geforderte Sorgfaltspflicht nicht gewährleistet werden. Im Falle eines durch Himmelslaternen verursachten Schadens ist entsprechend mit schadenersatzrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Die rechtlichen Folgen von Bränden
In der Regel sichern sich die Lieferanten solcher Himmelslaternen durch eine Bedienungsanleitung gegen Haftungsansprüche ab.
Was tun, wenn's brennt?
Tel: 118 Feuerwehr
Gefährdete Personen warnen
Menschen und Tiere retten
Sich selbst nicht gefährden
Brand bekämpfen
Einsatzkräfte einweisen