Bei Himmelslaternen fliegt die Gefahr mit.

Bei Hochzeitsfesten, Geburtstagen und anderen Anlässen werden oft Himmelslaternen, versehen mit Wünschen und Hoffnungen, in den Nachthimmels losgelassen. So romantisch Himmelslaternen auch sind, es fliegt auch immer eine erhebliche Gefahr für einen Brand mit.

Eine Person lässt eine Himmelslaterne aufsteigen.
Top 3 Brandverhütungs-Tipps:
  • Verzichten Sie auf den Einsatz von Himmelslaternen.
  • Halten Sie sich an lokale Verbote.
  • Beachten Sie die Waldbrandgefahr.

Himmelslaternen können Sie nicht kontrollieren.

Sie geben mit dem Steigenlassen der Laterne auch immer die Kontrolle über das Feuer ab. Wird diese durch Winde abgetrieben, fängt unterwegs Feuer oder landet am falschen Ort, besteht das Risiko eines Brandes. Spätestens der Brand des Affenhauses im Krefelder Zoo mit fünfzig toten Tieren hat die Gefährlichkeit von Himmelslaternen aufgezeigt.

Was sind Himmelslaternen?

Himmelslaternen bestehen aus einem leichten Material wie Seide oder Papier und wenigen Streben – beispielsweise aus Draht oder Bambus. Wie ein Heissluftballon steigt die Laterne durch die warme Luft der darunter hängenden Feuerquelle langsam auf. Ursprünglich stammen die Laternen aus China und wurden vor über 2000 Jahren als Kommunikationsmittel eingesetzt.

Die Risiken von Himmelslaternen

  • bei ihrer Entzündung besteht Brandgefahr, zudem sind umstehende Personen gefährdet.
  • Das dünne Material der Himmelslaternen ist oft leicht entflammbar. Sie können in der Luft Feuer fangen und dann in brennendem Zustand abstürzen. 
  • Sinken die Laternen ab, zum Beispiel infolge mangelnden Auftriebes, undichten Ballonhüllen oder Fallwinden, geht von ihnen eine Brandgefahr aus. 
  • Zudem können Himmelslaternen in ein Hindernis hineintreiben (Bäume, Gebäude usw.) und dort einen Brand auslösen. 

BFB empfiehlt den Verzicht auf Himmelslaternen

Auf Grund der vielen Gefahren empfiehlt die Beratungsstelle für Brandverhütung, auf das Steigenlassen von Himmelslaternen zu verzichten. Falls Sie Himmelslaternen trotzdem steigen lassen möchten und Sie sicher sind, dass keine lokalen Verbote gelten, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Halten Sie bei gekauften Himmelslaternen die Sicherheitsangaben des Herstellers strikte ein.
  • Staffeln Sie den Start mehrerer Laternen (keine Countdown-Starts).
  • Binden Sie die Laternen nicht zusammen.
  • Hängen Sie keine Metall- oder Holzteile an die Himmelslaternen.
  • Halten Sie beim Start einen Abstand von mindestens 5 km Luftlinie zu Landesgrenzen resp. zu Flugplätzen ein.
  • Beachten Sie die Waldbrandgefahr.

Die rechtliche Situation bei Himmelslaternen

Das Steigenlassen von Himmelslaternen, aber auch von Ballonen mit Wunderkerzen und Heissluftballons, welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist nicht national geregelt. In diversen Kantonen und Städten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen nicht mehr erlaubt. Dies beispielsweise in den Städten Zürich und Bern, in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Wallis und Genf. Erkundigen Sie sich daher unbedingt vorgängig bei der Gemeinde und dem Kanton Ihres Startorts.

Bei einem möglichen Überflug der Landesgrenze müssen Sie sicherstellen, dass auch die Regeln des angrenzenden Landes eingehalten werden. Ein Abstand von mindestens 5 km zur Grenze wird empfohlen. In Baden-Württemberg oder Österreich beispielsweise sind Himmelslaternen verboten.

Gemäss den schweizweit gültigen Brandschutznorm der VKF sind beim Feuern im Freien, also beispielsweise auch Himmelslaternen, alle Vorkehrungen zu treffen, damit an Gebäuden und Fahrhabe kein Schaden entsteht.
Mit Feuer und offenen Flammen […] ist so umzugehen, dass keine Brände oder Explosionen verursacht werden oder entstehen können.
VKF-BSN Art. 19, Abs. 1

In den VKF-Brandschutzrichtlinien kommt zudem der folgende Artikel zur Geltung:
Beim Feuern im Freien sind alle Vorkehrungen zu treffen, damit an Gebäuden und Fahrhabe kein Schaden entsteht. Besteht erhöhte Gras- oder Waldbrandgefahr sind das Rauchen und das Feuern verboten. […]
VKF-Brandschutzrichtlinie 12-15, Ziffer 3.2 Abs. 12

Achtung Flugsicherheit

Auch in Bezug auf die Flugsicherheit gelten klare Vorgaben, was das Steigenlassen von Himmelslaternen anbelangt. Informationen zu Einschränkungen und Bewilligungen im Umkreis von Flughäfen finden Sie unter diesem Link:

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Es gilt die Sorgfaltspflicht

Grundsätzlich muss jene Person, welche die Laterne steigen lässt, garantieren können, dass diese keinen Brand verursacht. Weil Himmelslaternen Strecken von vielen Kilometern zurücklegen können und deren Flugrichtung durch wechselnde Windrichtungen unvorhersehbar wird, kann der gesetzlich geforderten Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen werden. Bei einem Schadenfall durch Himmelslaternen ist entsprechend mit schadenersatzrechtlichen und auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Die rechtlichen Folgen von Bränden

Die Lieferanten solcher Himmelslaternen sichern sich in der Regel durch eine Bedienungsanleitung gegen allfällige Haftungsansprüche ab.

Gefahr für Tiere

Kaum jemand sammelt seine Himmelslaternen nach dem Flug wieder ein. Dann liegen die Überreste als Abfall herum und können Tieren gefährlich werden. Viele Himmelslaternen beinhalten Metalldrähte. Gelangen diese ins Viehfutter, können sie bei Tieren zu inneren Verletzungen führen.

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