Feuerwerk - wunderschön, aber gefährlich
Feuerwerk fasziniert! So schön es auch ist, die Gefahren werden oft unterschätzt. Ablenkung sowie unvorsichtiges und fehlerhaftes Verhalten sind die Hauptursachen bei Unfällen mit Feuerwerk. Wie Sie Feuerwerk ohne Zwischenfälle geniessen können, erfahren Sie in unseren Tipps.
- Basteln Sie nicht mit Feuerwerkskörpern.
- Halten Sie den geforderten Abstand ein.
- Verwenden Sie stabile Abschussvorrichtungen.
220 Unfälle mit Feuerwerk pro Jahr
Feuerwerk ist schön, solange keine Unfälle passieren. Ablenkung, unvorsichtiges und fehlerhaftes Verhalten verursachen jedes Jahr schwere Verletzungen und Brände. Kein Wunder: Beim Abbrennen einer Wunderkerze entstehen Temperaturen von rund 400 Grad. Bei Feuerwerkskörpern sind die Temperaturen sogar noch ein Vielfaches höher. Auch die Sprengwirkung der einzelnen Feuerwerkskörper ist eine oft unterschätzte Gefahr.
- Durchschnittlich ereignen sich rund 220 Unfälle mit Feuerwerk pro Jahr. Davon um die 200 Unfälle anlässlich der 1. August-Feierlichkeiten. Unfälle von Kindern sind nicht eingeschlossen!
- 75 % der Unfallopfer sind Männer.
- Am häufigsten verletzt werden Handgelenk, Hand und Finger (31%) sowie das Ohr (ebenfalls 31%) gefolgt von Auge und Lid (16%)
- Bei rund 35 % der Verletzungen handelt sich um Verbrennungen und bei 25% um Gehörschädigungen.
Die Zahlen der bei der Suva angesiedelten Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung UVG (SSUV) umfassen die Unfälle von allen UVG-versicherten Personen. Diese machen rund 50% der Schweizer Wohnbevölkerung aus, Kinder beispielsweise sind davon ausgeschlossen. Eingeschlossen sind auch die Unfälle von Grenzgängern, die in der Schweiz angestellt sind. Von den erfassten Fällen ereignet sich rund jeder zwölfte Unfall mit Feuerwerk im Ausland.
So geniessen Sie unfallfrei das Feuerwerk
1. Einkauf
Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk erklären, wie Sie die einzelnen Feuerwerkskörper zünden. Lesen Sie die Gebrauchsanweisung - am besten solange es noch hell ist - und befolgen Sie diese. Tragen Sie keine Feuerwerkskörper auf Ihrem Körper (z.B. in Hosen- und Jackentaschen).
2. Lagern
Lagern Sie das Feuerwerk an einem kühlen, trockenen Ort. Sorgen Sie dafür, dass Kinder keinen Zugriff haben. Nehmen Sie die Feuerwerkskörper erst aus der Verpackung, bevor Sie diese zünden. In der Verpackung sind die Feuerwerkskörper vor unbeabsichtigtem Anzünden geschützt.
3. Basteln
Vermeiden Sie unbedingt Basteleien an Feuerwerkskörpern und Eigenkreationen – beides ist äusserst gefährlich! Auch sollten Sie Feuerwerkskörper nie öffnen. Diese beinhalten chemischen Substanzen, die sehr empfindlich auf Reibung, Schläge, Wärme oder Elektrostatik reagieren. Manipulation können zu gefährlichen Reaktionen und Explosionen führen. Dabei können Sie sich schwer verletzen.
4. Abstand
Feuern Sie Feuerwerk nie mitten in Menschenansammlungen ab. Achten Sie beim Zünden jedes Feuerwerkskörpers auf genügend Abstand zu Menschen, Tieren, Gebäuden, Getreidefeldern oder Waldrändern. Beachten Sie dazu unbedingt die Angaben auf dem Feuerwerkskörper oder dessen Verpackung.
5. Versager
Brennt ein Feuerwerkskörper nicht vollständig ab, darf man sich ihm frühestens nach 15 Minuten nähern. Machen Sie keine Nachzündversuche. Bringen Sie den Versager der Verkaufsstelle zurück. Es gibt inzwischen Feuerwerkskörper mit zwei Anzündungen. Die Ersatzzündung ist entsprechend gekennzeichnet. Ein zweiter Anzündversuch kann nach einer Wartezeit von 15 Minuten gemacht werden.
6. Schützen
Schliessen Sie Fenster, Dachluken und Türen. Entfernen Sie entzündbare Materialien von Balkonen und rollen Sie die Sonnenstoren ein.
7. Abschuss
Starten Sie Raketen nur aus gut verankerten Abschuss-Stäben und -Rohren. Raketenstab oder römische Lichter nie in die Erde stecken oder in der Hand halten. Wichtig: Beugen Sie sich nie über das Feuerwerk!
8. Kinder und Jugendliche
Halten Sie Feuerwerk, Zündhölzer und Feuerzeuge von kleinen Kindern fern. Erklären Sie Kindern altersgerecht den Umgang mit Feuerwerk und beaufsichtigen Sie diese. Lassen Sie Kinder und Jugendliche nur für ihr Alter freigegebenes Feuerwerk unter Aufsicht zünden. Jugendliche wollen sich beim Ablassen von Feuerwerk meist nicht beaufsichtigen lassen. In diesem Fall empfehlen wir den Eltern, vorsichtshalber auf den Kauf von Feuerwerk zu verzichten.
9. Rauchen
In der Nähe von Feuerwerk gilt ein striktes Rauchverbot, auch an den Verkaufsständen.
10. Wasser
Stellen Sie Wasser zum Löschen und zum Kühlen von Verbrennungen bereit. Übergiessen Sie die Reste des Feuerwerks mit Wasser und lassen Sie es mindestens zwei Stunden abkühlen.
Diese Tipps können Sie als Merkblatt herunterladen.
Gilt ein Feuerverbot?
Beachten Sie unbedingt die allfällig von den Behörden erlassenen Feuerverbote. Eine schweizweite Übersicht ist auf der Internetseite des Bundesamtes für Umwelt verfügbar.
Feuerwerk richtig abschiessen
Vulkane: Diese müssen auf einem stabilen Untergrund stehen. Beachten Sie unbedingt den Sicherheitsabstand. Denn auch ein Vulkan kann explodieren.
Raketen: Flaschen als Abschuss-Vorrichtung für Raketen sind oft instabil. Es besteht die Gefahr, dass sie umkippen könnten. Zünden Sie Raketen nur aus gut verankerten und genügend grossen Abschuss-Rohren oder -Stäben, die fest im Boden stecken. Prüfen Sie vorher, dass die Rakete ungehindert aufsteigen kann. Geeignete Produkte finden Sie an den Verkaufsstellen. Feuern Sie Raketen niemals aus der Hand ab und stecken Sie den Raketenstab nicht in die Erde.
Römische Lichter: Beachten Sie bei römischen Lichtern die Abschussrichtung (Pfeil). Halten Sie ein römisches Licht niemals beim Abbrennen in den Händen.
Feuerwerksbatterien: Diese müssen auf einem stabilen Untergrund wie zum Beispiel einer Betonplatte oder einem Teerplatz stehen. Falls Sie die Feuerwerksbatterien befestigen wollen, nehmen Sie am besten einen Pfahl, der die Batterie nicht überragt. Alternativ eignen sich auch Sandsäcke. Verwenden Sie keine Steine, da diese sich bei einer Explosion wie Geschosse wirken können. Achten Sie auch hier unbedingt auf den Sicherheitsabstand. Fällt eine Batterie nach der Zündung um, schiesst sie auch weiterhin ihren Inhalt ab.
Die Kategorien der Feuerwerkkörper
Feuerwerke sind in der Schweiz in vier Kategorien mit unterschiedlichen Gefährdungspotenzialen unterteilt. Zu beachten ist dabei, dass bei der Einteilung der Verkauf und nicht das Abfeuern geregelt ist.
- Feuerwerkskörper der Kategorie F1: Das sind Feuerwerkskörper, die nur an Personen über 12 Jahren abgegeben werden dürfen. Darunter fallen zum Beispiel Feuerwerksscherzartikel oder Tischfeuerwerk. Von diesen geht eine sehr geringe Gefahr aus.
- Feuerwerkskörper der Kategorie F2: Dieses Feuerwerk darf nur an Personen über 16 Jahren abgegeben werden. Diese Feuerwerkskörper stellen eine geringe Gefahr dar.
- Feuerwerkskörper der Kategorie F3: Die Feuerwerke der Kategorie 3 stellen eine mittlere Gefahr dar und dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden.
- Feuerwerkskörper der Kategorie F4: Diese Feuerwerkskörper sind dem gewerblichen Gebrauch vorbehalten und dürfen nur mit einer Verwendungsberechtigung FWA/FWB abgefeuert werden. Für den Bezug ist eine Bewilligung der Polizei notwendig.
- Zudem gibt es noch pyrotechnische Gegenstände der Kategorien P und T für den gewerblichen Bereich z.B. für ein Indoor Feuerwerk bei Konzerten.
Verordnung über explosionsgefährliche Stoffe
Wann darf Feuerwerk gezündet werden?
Feuerwerkskörper der Kategorien F1, F2 und F3 dürfen grundsätzlich das ganze Jahr abgebrannt werden. Für spezifische Orte (z.B. Vogelschutzzonen) gelten Einschränkungen oder Verbote. Erkundigen Sie sich vorher über die gültigen Vorschriften in Ihrer Gemeinde oder im Kanton. Zwischen 22:00 und 06:00 Uhr gilt im Allgemeinen eine Nachtruhe. Informieren Sie vorgängig Ihre Nachbarn und denken Sie auch an die Tiere, welche auf Feuerwerk sehr unterschiedlich reagieren können.
1700 Tonnen Feuerwerk jährlich
Diese Menge an Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen werden gemäss dem Bundesamt für Polizei jedes Jahr in der Schweiz verbraucht. Heute werden meist mehrschüssige Feuerwerksbatterien gezündet. Der Verbrauch von Raketen ist hingegen rückläufig, dies vor allem bei den grösseren Feuerwerkskörpern (F3).
Nur zugelassenes Feuerwerk verwenden.
Wenn Sie einen Feuerwerkskörper in der Schweiz über einen offiziellen Verkäufer kaufen, können Sie davon ausgehen, dass dieses zugelassen ist. Feuerwerkskörper sind in der Schweiz mit einer CH-Identifikationsnummer versehen. Nur solche Feuerwerkskörper dürfen in den Handel gelangen. Brennen Sie daher nur diese zugelassenen Feuerwerkskörper ab. Auf der CH-Identifikationsnummer sehen Sie übrigens auch die jeweilige Kategorie des Feuerwerks. In der Abbildung ist es die Kategorie F2.
Einfuhr von Feuerwerk
Grundsätzlich empfiehlt die BFB, Feuerwerk nur über die offiziellen Verkaufskanäle in der Schweiz zu beziehen.Ohne Bewilligung eingeführt werden dürfen Feuerwerkskörper der Kategorien F1, F2 und F3 im Reisendenverkehr bis zu einem Gesamtgewicht von 2,5 kg brutto pro Person und Tag. Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen. Voraussetzung für die Einfuhr ist, dass die Feuerwerkskörper in der Schweiz zugelassen sind. Chinaböller und Knallfrösche beispielsweise sind in der Schweiz verboten. Bestellen Sie keine Feuerwerkskörper übers Internet, solange Sie nicht im Besitz einer entsprechenden Bewilligung für die Einfuhr sind.
Beachten Sie vor der geplanten Einfuhr die folgenden Bestimmungen:
Ausbildung Pyrotechnik
Um Unfälle zu verhindern dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F4 sowie pyrotechnische Gegenstände der Kategorien T2 und P2 (z.B. Bühnenfeuerwerk) nur von Personen mit einem entsprechenden Ausweis verwendet werden. Entsprechende Kurse werden vom Schweizerischen Feuerwehrverband angeboten:
Was tun, wenn's brennt?
Tel: 118 Feuerwehr
Gefährdete Personen warnen
Menschen und Tiere retten
Sich selbst nicht gefährden
Brand bekämpfen
Einsatzkräfte einweisen