Sich schützen gegen Brandstiftung

Rund vier Prozent aller Brände in der Schweiz sind auf Brandstiftung zurückzuführen. Die dabei entstehenden Schäden sind jedoch überdurchschnittlich hoch. Brandstiftung gefährdet Menschenleben, verursacht grosse Sachschäden und hinterlässt oft auch emotionale Spuren bei den Betroffenen. Wie Sie sich schützen können, erfahren Sie in unseren Tipps.

So schützen Sie sich gegen Brandstiftung
Top 3 Brandverhütungs-Tipps
  • Setzen Sie sich mit Brandstiftung auseinander.
  • Machen Sie Brandstiftern das Leben schwer, z.B. durch gute Beleuchtung.
  • Melden Sie Verdächtiges der Polizei.

Was ist Brandstiftung?

Wer vorsätzlich Sachwerte in Brand setzt, begeht Brandstiftung. Diese Straftat kann von der Eigentümerschaft, von ihr nahestehenden Personen oder von Unbekannten begangen werden. In der Schweiz wird Brandstiftung als gemeingefährliches Verbrechen geahndet, da dabei Menschenleben und Sachwerte besonders gefährdet sind.

Auch spielende Kinder können Brände verursachen. Bei Kindern handelt es sich dabei jedoch meist um Neugier und Experimentierfreude. Der Vorsatz fehlt. Daher spricht man bei solchen Ereignissen nicht von vorsätzlicher Brandstiftung.

Warum legen Menschen Feuer?

Viele Menschen, die vorsätzlich Feuer legen, haben psychische Probleme. Häufig liegen Alkoholprobleme, Persönlichkeitsstörungen oder wahnhafte Erkrankungen vor. Die sogenannte Pyromanie – also eine krankhafte Faszination für Feuer als eigenständige psychische Erkrankung – ist dabei äusserst selten. Viel öfter ist die Brandstiftung Ausdruck einer anderen psychischen Störung, einer grundsätzlich kriminellen Neigung oder einer persönlichen Krise.

Brandstiftung ist kein einheitliches Phänomen – sie hat viele Gesichter und sehr unterschiedliche Ursachen. Das ist wichtig zu wissen, um das Phänomen besser zu verstehen und geeignete Schutzmassnahmen zu treffen.

Vier Grundtypen von Brandstiftung

Brandstifterinnen und Brandstifter lassen sich grob in vier Gruppen einteilen:

1. Zweckorientierte Brandstiftung 
Feuer wird hier als Mittel zum Zweck eingesetzt – etwa um Versicherungsbetrug zu begehen, andere Straftaten zu verdecken oder sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Die Tat ist meist geplant und oft nur ein Teil eines breiteren kriminellen Verhaltensmusters der Person. 

2. Emotional motivierte Brandstiftung 
Starke negative Gefühle wie Wut, Rache oder das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein, stehen im Vordergrund. Die Tat richtet sich oft gezielt gegen eine bestimmte Person oder Institution – zum Beispiel nach einer Trennung in einer Partnerschaft, nach einem Streit am Arbeitsplatz oder als Reaktion auf subjektiv empfundene politische Missstände. Ziel ist meist, ein Zeichen zu setzen, Druck auszuüben oder eine Veränderung der bestehenden Situation herbeizuführen. Das Verhalten ist oft impulsiv und soll Kontrolle oder Gerechtigkeit wiederherstellen. Personen dieser Gruppe sind häufig von einer Persönlichkeitsstörung betroffen.

3. Sozial und situativ bedingte Brandstiftung 
Bei manchen Personen, die vorsätzlich Brandstiftung begehen – vor allem bei Jugendlichen –, spielt der soziale Kontext eine große Rolle: Gruppendruck, Langeweile, der Wunsch nach Anerkennung oder das Durchleben einer persönlichen Krise können dazu führen, dass jemand zur Brandstiftung verleitet wird. Im Mittelpunkt steht hier weniger eine psychische Erkrankung als eine schwierige Lebenssituation und problematische soziale Kontexte.

4. Brandstiftung aufgrund psychischer Erkrankung 
In dieser Gruppe ist die Tat direkter Ausdruck einer schweren psychischen Erkrankung, etwa einer Psychose mit Wahnerleben oder einer starken Beeinträchtigung geistiger Fähigkeiten. Dabei können Symptome wie Wahnvorstellungen und damit der Verlust des Realitätsbezugs oder die Unfähigkeit, Konsequenzen des eigenen Handelns zu erkennen, direkt zur Tat führen. Alkohol- und Drogenprobleme können in allen Gruppen zusätzlich eine Rolle spielen und das Risiko deutlich erhöhen.

Quelle: Gerth, J. & Cavelti, L. (2026). Psychosoziale Interventionen bei Brandstiftern. In J. Endrass & A. Rossegger (Hrsg.), Deliktprävention: Psychosoziale Interventionen zur Verhinderung von Gewalt- und Sexualdelikten. Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft.

Schutzmassnahmen für Privatpersonen

  • Massnahmen gegen Einbruch sind immer auch Massnahmen gegen Brandstiftung. Schliessen Sie deshalb alle Aussentüren sowie die Erdgeschossfenster auch tagsüber ab.
  • Eine Gebäudebeleuchtung und eine Alarmanlagen helfen, Brandstifter abzuschrecken.
  • Lagern Sie Zeitungen, Papierabfälle sowie leicht brennbare Stoffe und Flüssigkeiten nicht frei zugänglich, sondern in einem separaten, abschliessbaren Behälter oder Raum.
  • Ordnung um das Gebäude herum verhindert Gelegenheits-Brandstiftungen.
  • Zäune und Türen erschweren dem Täter den Zugang zum Gebäude.
  • Achten Sie bei Ihrem Gebäude auf eine geeignete Materialwahl - zum Beispiel bei Türen und Fenstern.
  • Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn über das Thema Brandstiftung. Klären Sie, wie und wann Sie sich gegenseitig helfen können.
  • Rufen Sie die Polizei unter der Nummer 117 an, wenn Sie bei sich zu Hause oder in der Nachbarschaft etwas Verdächtiges beobachten.

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