Sich schützen gegen Brandstiftung

Brandstiftung ist kein neues Phänomen. Es gibt sie, seit der Mensch mit dem Feuer umzugehen weiss. Rund 4% aller Brände in der Schweiz sind auf Brandstiftung zurückzuführen. Deren Schadenssumme ist jedoch überdurchschnittlich hoch. Brandstiftung ist einfach und perfid. Wie Sie sich dagegen schützen können, zeigen wir Ihnen in unseren Tipps.

So schützen Sie sich gegen Brandstiftung
Top 3 Brandverhütungs-Tipps
  • Setzen Sie sich mit Brandstiftung auseinander.
  • Machen Sie Brandstiftern das Leben schwer, z.B. mit guter Beleuchtung.
  • Melden Sie Verdächtiges der Polizei.

Was ist Brandstiftung?

Setzt jemand vorsätzlich Sachwerte in Brand, begeht er Brandstiftung. Sie kann durch den Eigentümer, durch nahestehende Personen aber auch durch Unbekannte erfolgen. In der Schweiz wird Brandstiftung als gemeingefährliches Verbrechen geahndet, da Menschenleben und Sachwerte besonders gefährdet sind.

Auch spielende Kinder verursachen Brände. Bei Kindern geht es aber oft um Neugier und Experimentierlust. Die Vorsätzlichkeit fehlt. Entsprechend spricht man bei solchen Ereignissen nicht von vorsätzlicher Brandstiftung.

Welche Motive führen zu Brandstiftung?

Die Tatmotive lassen Sich grundsätzlich in drei Gruppen einteilen. Die Unterscheidung der Tatmotive hilft, die Problematik zu verstehen und entsprechende Schutzmassnahmen zu treffen.

  • Brandstiftung als Folge von Verhaltensstörungen
    Darunter sind alle Fälle zusammengefasst, bei denen das Verhalten der Brandstifter von der üblichen Norm abweicht oder gar krankhafte Züge aufweist: Rache, Hass, Eifersucht, Unzufriedenheit, Geltungssucht, Langeweile oder auch seelische Erkrankung. Der Brandstifter erachtet die Tat häufig als die letzte Lösung von Konflikten. Für ihn ist es ein Ventil, um seelische Spannungen abzubauen.
  • Brandstiftung mit kriminellem Hintergrund
    Dazu gehören eigennützige Versuche, mit Feuer Spuren bereits begangener Straftaten wie Einbruch, Unterschlagung oder Urkundenfälschung zu vernichten. Vielleicht will der Brandstifter auch lästige Konkurrenten ausschalten. Oder er versucht, durch Brandstiftung Versicherungsleistungen zu erlangen.
  • Brandstiftung aus politischen Gründen
    Dabei will der Täter Druck auf die Öffentlichkeit ausüben, um Veränderungen der bestehenden Situation herbeizuführen. Es kommen politische Ursachen sowie soziale oder religiöse Gründe in Frage. Die Täter kommen meist von aussen. Es können aber auch Personen vorgängig in das Gebäude eingeschleust worden sein.

Welche Gebäude sind gefährdet?

Grundsätzlich kann jedes Gebäude einer Brandstiftung zum Opfer fallen. Es gibt aber einige Kriterien, die eine Beurteilung des Brandrisikos im Einzelfall ermöglichen. Bekannt ist, dass die Nutzung und die Lage eines Gebäudes einen grossen Einfluss auf das Brandrisiko haben. Auch die getroffenen Schutzmassnahmen spielen eine Rolle. Bei der Analyse des Brandstiftungsrisikos muss auch das wirtschaftliche und soziale Umfeld in die Beurteilung miteinbezogen werden. Nicht selten werden ja Brandstiftungen von Personen ausgeübt, welche Zutritt zum Gebäude haben.

Die Schwerpunkte der Gefährdung einzelner Risikokategorien lassen sich nach Brandstiftungsmotiven darstellen:

Schutzmassnahmen für Privatpersonen

  • Massnahmen gegen Einbruch sind immer auch Massnahmen gegen die Brandstiftung.
    Schliessen Sie Türen, Nebenräume, Parterrefenster sowie Keller- und Estrichtüren möglichst auch tagsüber ab.
  • Das Beleuchten von Gebäuden sowie Alarmanlagen helfen mit, Brandstifter abzuschrecken.
  • Lagern Sie Zeitungen, Abfallpapier sowie leicht brennbare Materialien und Flüssigkeiten nicht irgendwo, sondern in einem separaten, abschliessbaren Behältnis oder Raum.
  • Ordnung um Ihr Gebäude verhindert Gelegenheits-Brandstiftungen.
  • Zäune und Türen erschweren dem Täter den Zugang zum Gebäude.
  • Achten Sie bei Ihrem Gebäude auf eine geeignete Materialwahl – zum Beispiel bei Türen und Fenstern. 
  • Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn über das Thema Brandstiftung. Klären Sie, wie und wann Sie sich gegenseitig unterstützen können.
  • Rufen Sie die Polizei unter 117, wenn Sie Verdächtiges bei sich oder in der Nachbarschaft wahrnehmen.

Was tun, wenn's brennt?

Alarmieren

Tel: 118 Feuerwehr
Gefährdete Personen warnen

Retten

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Brand bekämpfen
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