Brandschutz in der Schweiz

Grosse Feuersbrünste in Schweizer Dörfern und Städten kennen wir nur noch aus historischen Überlieferungen. Nur selten betrifft heutzutage ein Brand mehrere Gebäude. Die Gründe dafür liegen bei den wirksamen Schutzmassnahmen. Wir zeigen Ihnen in diesem Blogbeitrag, wie der Brandschutz entstanden ist, wie er heute aussieht, was er bewirkt und warum es dennoch mehr braucht, um Bränden effektiv vorzubeugen.

Der Schrecken der Grossbrände

Schon in der Steinzeit versuchten die Menschen das Feuer für ihre Zwecke zu nutzen. Später brachten sie das Feuer in ihre Häuser und Siedlungen. Dass es dabei nicht immer unter Kontrolle gehalten werden konnte, zeigen die zahlreichen überlieferten Grossbrände in der Schweiz. Bis ins 19. Jahrhundert wurden Ortschaften teilweise komplett eingeäschert, einige sogar mehrmals. In Romont (FR) wüteten beispielsweise 1434, 1476, 1577 und 1681 schwere Brände und führten zu grosser Zerstörung. Einer der letzten Grossbrände in der Schweiz ereignete sich 1903 in Bonaduz (GR).

Der Umfang dieser Brände mag heute erstaunen. Bedenkt man die damalige Bauweise, liegen die Gründe jedoch auf der Hand. So waren Häuser oft aus Holz gebaut und Dächer mit Stroh oder Schindeln bedeckt. Ein einzelner Funke, sei es aus einer Kochstelle, einer Fackel oder einem Schmiedeofen reichte bereits, um einen Grossbrand auszulösen.

Die Bewohner erkannten, dass die Bauweise von Häusern einen grossen Einfluss auf die Entwicklung von Bränden haben kann. Dies hat dazu geführt, dass die Abstände zwischen den Häuserreihen vergrössert und vermehrt mit Stein gebaut wurde. Auch Brandmauern, die das Übergreifen eines allfälligen Feuers unterbinden sollten, wurden bereits Anfang des 18. Jahrhunderts eingesetzt. Zeitweise war es verboten, feuerbetriebene Werkstätten in der Stadt zu betreiben. Haushalte waren verpflichtet, einen Eimer und einen Feuerhaken bereit zu halten. Heu und Brennholz galt es an sicheren Stellen zu lagern und die Kamine regelmässig vom Russ zu befreien. Auch wenn diese Massnahmen mit dem heutigen Brandschutz nicht vergleichbar sind, so zeigten sich dennoch erste positive Auswirkungen.

Ein Kaminfeger bringt Glück

Dieses alte Sprichwort ist gar nicht so weit hergeholt. Schon früh wurde erkannt, dass ein gut gereinigter Schornstein das Risiko eines Brandes erheblich senkt. Der Kaminfeger sorgte für mehr Sicherheit und brachte damit Glück ins Haus. Eine Tatsache, die auch heute noch gilt.

Die Entwicklung des Brandschutzes

1903 wurde die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen gegründet. Damit wurde der Brandschutz in der Schweiz institutionalisiert und erstmals überkantonal angegangen. 1933 wurde die VKF-Wegleitung Feuerpolizei-Vorschriften erstmals publiziert. Sie gilt heute als das erste bekannte Brandschutzvorschriften-Werk der Schweiz. Von einer gesamtschweizerischen Lösung für Brandschutzvorschriften war man jedoch noch Jahrzehnte entfernt.

Von 1950 stammt der erste bekannte Eintrag im VKF-Brandschutzregister. Unternehmen konnten von nun an ihre Produkte durch Brandschutzfachleute prüfen lassen. Diese stellten sicher, dass die Brandschutzprodukte die geforderten Qualitätsmerkmale erfüllen und festgelegte Normen einhalten. Nach erfolgreicher Prüfung wurden die Produkte im zentralen Register eingetragen.

So ist der Schweizerische Brandschutz heute organisiert

Bis 2004 galten die kantonalen Brandschutzvorschriften. Seit 2005 ist die Führung bei der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz. Diese setzt durch das Interkantonale Organ technischer Handelshemmnisse (IOTH) auf Basis der Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) die Brandschutzvorschriften für die ganze Schweiz in Kraft. Damit erhalten die Vorschriften Gesetzescharakter. Dies sowohl in Kantonen mit Kantonaler Gebäudeversicherung als auch ohne (Uri, Schwyz, Obwalden, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Tessin und Genf). Zusätzlich übernimmt auch das Fürstentum Liechtenstein diese Brandschutzvorschriften in das entsprechende Baugesetz.

Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) ist vom IOTH als Fachinstanz für die Brandschutzvorschriften ernannt worden. Sie erstellt und pflegt die Vorschriften und ist Anlaufstelle für Fragen und Anliegen. Die VKF kann jedoch weder selbst Vorschriften erlassen (Aufgabe des IOTH) noch diese vollziehen (Aufgabe der Kantone).  

Die Kantonalen Gebäudeversicherungen oder (falls es keine Gebäudeversicherung gibt) die jeweilige amtliche Stelle vollziehen den Brandschutz und erlassen die nötigen Weisungen auf kantonaler Ebene. Bei Gebäuden mit erhöhtem Brandrisiko legen sie die Brandschutzmassnahmen fest und führen periodische Kontrollen durch. Auch organisieren sie die Abnahmen von Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Blitzschutzsysteme usw.

Falls Sie jetzt den Überblick verloren haben, hier die grafische Übersicht:

Die Brandschutzvorschriften richten sich an alle Eigentümer- und Nutzer von Gebäuden, aber auch an alle anderen Personen, die bei Planung, Bau, Betrieb oder Instandhaltung tätig sind. Als Mieter oder Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung sind Sie also eigenverantwortlich dafür zuständig, dass die Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Wenn Sie dies aufhorchen lässt, lohnt sich für Sie ein Klick auf diesen Link:
Ihre Pflichten als Hauseigentümer und Mieter

Aktuell sind die Schweizerischen Brandschutzvorschriften BSV 2015 in Kraft. Diese gelten für alle Bauten und Anlagen, also vom Einfamilienhaus bis hin zum Fussballstadion. Natürlich unterscheiden sich die jeweiligen Anforderungen stark von der Nutzung und der Art des Gebäudes. Im Laufe der Zeit ändert sich die Bauweise, die Baumaterialien aber auch unsere Ansprüche. Daher ist per 2026 eine erneute Revision der Brandschutzvorschriften geplant.

Übrigens: Auch bei den Brandschutzvorschriften gilt das Prinzip der Verhältnismässigkeit und es stellt sich die Frage, wie viel unsere Sicherheit kosten darf. Bei den aktuell gültigen Vorschriften wurde daher ein spezielles Augenmerk auf die wirtschaftliche Tragbarkeit gelegt, natürlich immer unter Beibehaltung des Sicherheitsniveaus. Ein gut schweizerischer Kompromiss also!die aktuellen VKF-Brandschutzvorschriften


Das Brandschutzregister orientiert sich an den Brandschutzvorschriften. Darin werden systematisch alle brandschutztechnisch relevanten Angaben zu Bauprodukten mit Brandschutzanforderungen (Brandschutzprodukte) erfasst. Einerseits können die Anbieter von Brandschutzprodukten – also Hersteller, Händler oder Importeure – ihre akkreditierten Produkte, aber auch ihre Firma selbst, ins Register aufnehmen lassen. Andererseits nutzen Brandschutzbehörden, Planer und QS-Verantwortliche das Register als Arbeitshilfe für Ihre Projekte. Das Register bietet eine sichere und einheitliche Grundlage für alle am Bau beteiligten Akteure. Wenn ein Ingenieur oder Architekt wissen will, welche Türe die in den Brandschutzvorschriften vorgegebenen Anforderungen einhält, holt er sich die Informationen dazu im Brandschutzregister.

Die VKF führt das Brandschutzregister, erstellt und publiziert die Anerkennungen und technischen Auskünfte zu den Produkten und Fachfirmen. Ein paar Facts zum Brandschutzregister:

  • 10 Mitarbeitende kümmern sich um die Einträge
  • Diese bearbeiten 1’200 Anerkennungen und technische Auskünfte pro Jahr
  • Das Brandschutzregister umfasst heute über 6’000 Produkte und Fachfirmen.

Das aktuelle VKF-Brandschutzregister

Vorschriften, die wirken

Die Brandschutzvorschriften haben wesentlich dazu beigetragen, dass in den letzten 20 Jahren die Anzahl der Brandtoten schweizweit um rund 50% gesunken ist. Zu dieser erfreulichen Entwicklung passt auch das Zitat von Prof. Dr. med. Clemens Schiestl, Leiter Zentrum für brandverletzte Kinder, Plastische und Rekonstruktive Chirurgie am Universitäts-Kinderspital Zürich

«Die Anzahl der Kinder, welche sich im Rahmen von Hausbränden Verbrennungen zuziehen, meist mit Rauchgasinhalation, sind sehr selten geworden. Ich gehe davon aus, dass es etwa alle drei Jahre ein bis zwei Kinder sind. Das hat mit der hervorragenden Prävention durch die Vorschriften im Brandschutz zu tun. Brandschutz ist in der Schweiz auf einem sehr hohen Niveau, dies hat über die Jahre zum Rückgang der grossflächigen Verbrennungen bei Kindern durch Hausbrände geführt. Hier habe ich als Präsident der European Burn Association einen guten Überblick über ganz Europa. Zusammen mit Dänemark, Norwegen und Schweden ist die Schweiz im Rückgang der schweren Verbrennungen bei Kindern durch Hausbrände führend.»

Brandschutz in der Schweiz und im Ausland

Die Sicherheit zu verbessern oder Brände zu verhindern, ist ein globales Thema. Die Herangehensweise unterscheidet sich jedoch markant. Unsere Nachbarländer Deutschland und Frankreich betreiben einen massnahmenorientierten Brandschutz. Je nach Gebäudetyp kommen vorgegebene Installationsvorschriften zur Geltung, welche umgesetzt werden müssen.

Im angelsächsischen Raum folgt die Definition der Brandschutz-Massnahmen erst nach einer Risikoanalyse. Ein Gebäude wird zuerst auf dessen Risiken hin analysiert, danach werden die Brandschutzmassnahmen entsprechend definiert.

Auch beim Brandschutz setzt die Schweiz auf eine Kompromisslösung. Hierzulande gibt es für ca. 80% der Gebäude eine Standardregelung in Form der VKF-Brandschutzvorschriften, für die restlichen 20% müssen individuelle, risikoorientierte Lösungen gefunden werden

Brandschutz ja, aber nicht nur

Sie sehen: Die Brandschutzmassnahmen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung und Ausbreitung von Bränden. Aber was nützen die besten Massnahmen und Vorschriften, wenn wir zu Hause brennende Kerzen vergessen oder beim Verlassen der Wohnung das Kochfeld eingeschaltet lassen? Wie schon zu Zeiten der grossen Dorfbrände liegt die Hauptursache für Brände auch heute noch bei unserer Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit. Genau hier setzen wir mit unserer Beratungsstelle für Brandverhütung an. Wir machen die Bevölkerung der Schweiz auf die Risiken aufmerksam und zeigen, wie einfach es ist, Brände gar nicht erst entstehen zu lassen.

À propos: Schalten Sie Ihre elektrischen Geräte doch jeweils ganz ab und verwenden Sie nicht den Standby-Modus. Wo kein Strom fliesst, ist die Gefahr eines Brandes gleich viel geringer. Interessiert am Thema? Hier gibt’s die Infos dazu:
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