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Wenn das Wetter mitspielt, hält die Schweiz am 1. August nichts mehr zurück: Hunderttausende von Feuerwerkskörper werden den nächtlichen Sommerhimmel erleuchten: ein Spektakel für Gross und Klein. Jährlich wiederkehrend häufen sich um den Nationalfeiertag jedoch auch Unfälle und Brände mit Feuerwerk. Ursache ist in den meisten Fällen eine unsachgemässe Handhabung. Die BfB und die bfu geben Tipps für einen sicheren 1. August. [+]

News

Bei einem Brand im Keller eines Einfamilienhauses in Weinfelden hat am Donnerstagvormittag eine Frau eine leichte Rauchvergiftung erlitten.
02.09.2010 [+]
Ein bei Dacharbeiten ausgebrochener Brand in Muttenz hat am Mittwoch glimpflich geendet.
19.08.2010 [+]
Mehrere zehntausend Franken Schaden sind am Mittwoch bei einem Wohnungsbrand in Schaffhausen entstanden.
19.08.2010 [+]

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Brandgefahr Fasnacht: Damit der Feuerteufel nicht sein Unwesen treibt

Bern, 1. Februar 2010 – Im fasnächtlichen Gedränge hat Feuer ein leichtes Spiel. Kostüme und Dekorationen können im Kontakt mit Feuer oder brennenden Zigaretten schnell in Brand geraten. Für die Fasnachtszeit rät die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung zu einem besonders vorsichtigen Umgang mit Feuer.

Feuerzeuge, Zigaretten, Fackeln oder Laternen sind regelmässig gefährliche Brandverursacher an der Fasnacht. „Die leicht brennbaren Stoffe von Dekorationen und Fasnachtskostümen fangen schnell Feuer“, macht Kurt Steck, Brandschutzexperte der BfB Beratungsstelle für Brandverhütung, auf die Gefahren aufmerksam.

Vorsichtsmassnahmen für Fasnächtler:
  • Für Fasnachtskostüme und Dekorationen schwer brennbare Materialien verwenden.
  • Auf Tüll- und Nylonstoffe verzichten. Diese Stoffe schmelzen im Kontakt mit Feuer und können schwere Hautverletzungen verursachen.
  • Stoffe mit Flammenschutzmittel (erhältlich im Fachgeschäft) behandeln.

Vorsichtsmassnahmen für Veranstalter von Maskenbällen:
  • Fluchtwege wie Treppen, Korridore oder Ausgänge freihalten.
  • Offenes Feuer in Laternen oder Fackeln ist als Fasnachtsdekoration ungeeignet.
  • Dekorationen mit flammenhemmenden Mitteln behandeln.

Wenn es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommt, dann gilt:
Alarmieren (Feuerwehr 118), Retten, Löschen.

PDF Download Fasnacht ohne Feuerteufel Feb 2010 

Für Medienanfragen:
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung BfB,
Telefon 041 727 76 77, E-Mail: media@bfb-cipi.ch